Verbotenes Pestizid Chlorothalonil
Ist auch deine Region betroffen?

Der Einsatz des Fungizids Chlorothalonil ist seit Januar 2020 verboten. Trotzdem sind die Abbauprodukte noch weit verbreitet. Nicht alle Schweizer Regionen sind gleich betroffen.
Publiziert: 15.06.2023 um 00:20 Uhr
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Aktualisiert: 15.06.2023 um 12:50 Uhr
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In den Jahren 2019 und 2020 wurde bekannt, dass Abbauprodukte des Pestizids Chlorothalonil das Grundwasser im Schweizer Mittelland grossflächig belasten.
Foto: Keystone
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Daniel JungRedaktor News

Chlorothalonil ist ein Fungizid, das 1966 eingeführt wurde. Es ist ein Mittel gegen Pilzbefall und wurde primär im Getreideanbau verwendet. In der Schweiz waren chlorthalonilhaltige Produkte ab den 1970er-Jahren für eine Vielzahl von Anwendungsfällen im Acker-, Gemüse, Wein- und Zierpflanzenbau zugelassen. Im Dezember 2019 hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) Chlorothalonil als «wahrscheinlich krebserregend» eingestuft. Seit Anfang 2020 ist das Pflanzenschutzmittel sowohl in der Europäischen Union als auch in der Schweiz verboten.

Klage von Syngenta

Damit nicht einverstanden ist die Firma Syngenta Agro AG. Sie kritisiert, das Verbot sei überstürzt. Das Pflanzenschutzmittel entfalte bei der Anwendung einen grossen Nutzen. Bei der Bekämpfung von Krankheiten und Schädlingen müssten die Bauern auf verschiedene Mittel zugreifen können. Wie auch bei Medikamenten würden so Resistenzbildungen verhindert. «Chlorothalonil ist ein wichtiger Resistenzbrecher», schreibt Syngenta in einer Mitteilung.

Deshalb hat die Firma im Januar 2020 gegen die Entscheide des BLV, den Einsatz von Chlorothalonil zu verbieten und die Grenzwerte im Grundwasser für dessen Abbauprodukte signifikant zu senken, Beschwerden eingelegt.

Bisher hat das Bundesverwaltungsgericht seinen Hauptentscheid darüber noch nicht gefällt. Es wurden aber zwei Zwischenverfügungen erlassen. So wurde etwa das BLV angehalten, vier Abbauprodukte von Chlorothalonil vorerst nicht als toxikologisch relevant zu bezeichnen. Deshalb ist aktuell auch der allgemeine Grenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter für Abbauprodukte nicht in Kraft.

Deshalb haben die Behörden aktuell keine Handhabe, um mit stärker belastetem Wasser umzugehen. Eine Verwendung von Chlorothalonil ist zwar seit Januar 2020 verboten, was aber mit belastetem Wasser passieren soll, wird erst festgelegt werden, wenn das Bundesverwaltungsgericht seinen Entscheid fällt und dieser Rechtskraft erlangt.

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Mittelland ist grossflächig betroffen

Gemäss dem Bundesamt für Umwelt ist das Grundwasser in der Schweiz grossflächig durch verschiedene Abbauprodukte des Pestizids belastet. Die Konzentration überschreitet im Mittelland an mehr als 60 Prozent der Messstellen den Wert von 0,1 Mikrogramm pro Liter – der Grenzwert für relevante Abbauprodukte von Pflanzenschutzmitteln. Landesweit ist jede dritte Messstelle betroffen.

Insgesamt vier Typen von Chlorothalonil-Metaboliten treten demnach in Konzentrationen von mehr als 0.1 Mikrogramm pro Liter im Grundwasser auf. Auffällig: Überall, wo Getreide angebaut wird, sind die Werte hoch. Betroffen sind die Kantone Aargau, Bern, Freiburg, Genf, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Thurgau, Waadt, Wallis, Zug und Zürich.

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