Die Schlagzeilen um den Rammstein-Frontmann Till Lindemann (60) brechen nicht ab. Die Vorwürfe gegen ihn wiegen schwer: Er soll junge Frauen mit K.o.-Tropfen und Alkohol gefügig gemacht und zu sexuellen Handlungen gedrängt haben.
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat inzwischen die Ermittlungen gegen den Sänger aufgenommen. Doch wie wahrscheinlich ist eine Verurteilung von Lindemann? Und: Könnte der Rammstein-Frontmann für die mutmasslich begangenen Taten auch hierzulande in den Knast wandern?
Jenny Wattenhofer (35) ist als Rechtsanwältin bei Pfister und Partner in Pfäffikon SZ tätig und vertritt regelmässig Opfer von Sexualdelikten in Strafverfahren. Sie hat für Blick den Fall «eingeschweizert».
Rammstein-Frontmann Till Lindemann (61) steht im Verdacht, mithilfe von Mitarbeitenden junge Frauen für sexuelle Dienste rekrutiert zu haben. Öffentlich wurde dies, als eine Konzertbesucherin von ihren Erfahrungen in der sogenannten Row Zero berichtete: Systematisch sollen Frauen eingeladen werden, Rammstein-Konzerte vor der Bühne zu erleben und mit der Band zu feiern. Immer wieder soll es dabei zu Machtmissbrauch für sexuelle Gefälligkeiten seitens Lindemann gekommen sein. Die Band bestritt die Vorwürfe mehrfach. Nachdem die Staatsanwaltschaft Berlin zunächst Ermittlungen gegen Till Lindemann aufgenommen hatte, konnten die Vorwürfe der Frauen nicht gestützt werden. Die Ermittlungen wurden eingestellt.
Rammstein-Frontmann Till Lindemann (61) steht im Verdacht, mithilfe von Mitarbeitenden junge Frauen für sexuelle Dienste rekrutiert zu haben. Öffentlich wurde dies, als eine Konzertbesucherin von ihren Erfahrungen in der sogenannten Row Zero berichtete: Systematisch sollen Frauen eingeladen werden, Rammstein-Konzerte vor der Bühne zu erleben und mit der Band zu feiern. Immer wieder soll es dabei zu Machtmissbrauch für sexuelle Gefälligkeiten seitens Lindemann gekommen sein. Die Band bestritt die Vorwürfe mehrfach. Nachdem die Staatsanwaltschaft Berlin zunächst Ermittlungen gegen Till Lindemann aufgenommen hatte, konnten die Vorwürfe der Frauen nicht gestützt werden. Die Ermittlungen wurden eingestellt.
Darüber, ob Lindemann hierzulande verurteilt würde, könne man nur spekulieren, auszuschliessen sei es aber nicht, so Wattenhofer zu Blick.
In der Schweiz bis zu zehn Jahre Knast
Würde wegen Vergewaltigung ermittelt, müsste Lindemann in der Schweiz mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zehn Jahren rechnen. Würden sich die Anschuldigungen mit den K.o.-Tropfen jedoch bewahrheiten und waren die Opfer deshalb wehrlos, käme der Tatbestand der Schändung zur Anwendung. «In diesem Falle gäbe es kein Mindeststrafmass von einem Jahr, es wäre aber trotzdem eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren oder eine Geldstrafe möglich.»
Zudem spiele natürlich die Beweislage eine essenzielle Rolle. «Im vorliegenden Fall wird dem mutmasslichen Täter vorgeworfen, seine Opfer unter Einfluss von K.o.-Tropfen gesetzt zu haben. Da diese jedoch nur für einen sehr kurzen Zeitraum nachweisbar sind, ist es schwierig, das zu beweisen», erklärt Wattenhofer.
Das müsse aber nicht heissen, dass die Situation aussichtslos ist. «Vielleicht tauchen noch andere Beweise wie weitere Zeugen oder etwa Whatsapp-Chats auf. Dann würde die Sachlage wieder anders aussehen.»
«Schweizer Gerichte schauen solche Fälle genau an»
Trotzdem betont die Rechtsanwältin, dass es durchaus auch «nur» anhand von Zeugenaussagen zu einer Verurteilung kommen könne. «In der Schweiz nehmen die Gerichte solche Fälle sehr genau unter die Lupe. Zudem ist es keineswegs so, dass es bei Aussage gegen Aussage sowieso zu einem Freispruch kommt.» Wenn das Gericht keine unüberwindbaren Zweifel habe, werde der Täter auch verurteilt.
Die Qualität der Aussagen der Opfer sowie deren Übereinstimmigkeit untereinander seien dabei natürlich ausschlaggebend. Und: «Kommt das Gericht zum Schluss, dass es mehrere Opfer gab und eine mehrfache Tatbegehung vorliegt, kann die Strafe höher ausfallen.»
Ob es im Fall Till Lindemann zu einer Verurteilung kommt, wird sich wohl erst in den nächsten Monaten, wenn nicht Jahren zeigen. Rammstein bestreitet die gegen Lindemann erhobenen Vorwürfe nach wie vor vehement. Für Till Lindemann gilt die Unschuldsvermutung.