Trotz Verbot
Bestatter streuen weiter Asche in den Bodensee

Der Kanton St. Gallen sowie der Kanton Thurgau haben entschieden, keine Seebestattungen am Bodensee mehr zu erlauben. Viele Unternehmen halten sich aber nicht daran.
Publiziert: 13.02.2024 um 19:00 Uhr
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Aktualisiert: 14.02.2024 um 11:13 Uhr
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Am Bodensee sind seit 2020 auch für private Personen keine Seebestattungen mehr erlaubt.
Foto: Google Maps Streetview

Rund 78 Prozent der Menschen in der Schweiz wollen laut Statistik lieber in einer Urne ihre letzte Ruhe finden als in einem Sarg. Doch neben den beiden Arten gibt es auch viele, die sich für eine Seebestattung entscheiden. Das Verstreuen der Asche auf dem See sind dem Kanton St. Gallen und dem Kanton Thurgau jedoch ein grosser Dorn im Auge, wie das «St. Galler Tagblatt» berichtet. Eigentlich sind Seebestattungen seit 2013 für Unternehmen verboten, für private Personen seit 2020. Doch viele Privatpersonen und Bestattungsfirmen halten sich nicht dran – die Dienste werden nach wie vor angeboten. 

Auf Anfrage des «St. Galler Tagblatts» möchte sich kein Bestattungsunternehmen äussern, weshalb sie diese Art von Bestattung nach wie vor anbieten. Die Seebestattung im Bodensee sei «eine Grauzone», wie ein Unternehmen auf seiner Webseite schreibt. Eine weitere Firma gibt sogar an, dass sie dem Wunsch nach einer Seebestattung nachkommen, dies aber nicht kommerziell machen würde. Sie verlange also keine zusätzlichen Kosten dafür. Auch Privatpersonen verstreuen ihre Liebsten nach wie vor auf dem Bodensee. Dabei fahren sie entweder selbst mit einem Boot hinaus oder wenden sich an entsprechende Kapitäne, die sie auf den See bringen.

Gründe für das Verbot sind unter anderem die Sorgen um die Natur, Umwelt und die Gewässer selber. Asche kann Schwermetalle enthalten, die die Wasserqualität des Bodensees mindert. Davon sind auch die Trinkspeicher betroffen. Zusätzlich kann das Wissen, dass sich Asche im See befindet, bei vielen Badegästen Unbehagen auslösen. Mit der steigenden Nachfrage nach Seebestattungen bei Privatpersonen sahen sich die Kantone St. Gallen und Thurgau letztlich genötigt, die Seebestattung komplett zu verbieten. (mgf)

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