Mit diesem Trick umgehen sie die Friedhofspflicht
Deutsche schicken Urnen in die Schweiz

Vor allem an der Schweizer Grenze mehrt sich ein Phänomen: Deutsche geben die Bestattung ihrer verstorbenen Angehörigen im Nachbarland in Auftrag. Das hat einen bestimmten Grund.
Publiziert: 06.03.2023 um 12:25 Uhr
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Viele Deutsche wünschen sich eine Naturbestattung. Nur: Laut Gesetz ist diese nicht erlaubt. Tote müssen auf dem Friedhof beerdigt werden.
Foto: imago/Lars Berg

Wegen eines Gesetzes dürfen in Deutschland Verstorbene ausschliesslich auf Friedhöfen beigesetzt werden – Naturbestattungen etwa unter einem Baum oder gar die Urne auf dem Kaminsims sind verboten.

Um es doch möglich zu machen, nutzen immer mehr Deutsche einen einfachen Trick: Sie lassen die Urnen mit der Asche in die Schweiz schicken, berichtet SRF. Und das ist einfacher als gedacht. Die Schweizer Bestatter fordern bei ihren deutschen Kollegen die Urnen an. Diese senden die mit der Post in die Schweiz.

«Sogar aus Norddeutschland treffen Aufträge ein»

Denn hier ist die Bestattung mit der Kremation rechtlich abgeschlossen. «Dem Staat ist egal, was nachher mit der Asche passiert», sagt der Aargauer Bestatter Berto Biaggi, der diese Praxis regelmässig verfolgt, zu SRF. Er übernehme heute sechsmal mehr Aufträge, sagt Biaggi, dessen Firma nur zehn Minuten von der deutschen Grenze entfernt liegt. «Sogar aus Norddeutschland treffen Aufträge ein.»

Für 200 Franken sendet Biaggi die Urnen dann wieder zurück. Wenn man es genau nimmt, müssten die Naturbestattungen eigentlich auch in der Schweiz stattfinden. Aber: «Was die Angehörigen mit der Urne machen, entzieht sich weitestgehend meiner Kenntnis», sagt Biaggi. Viele dürften die Urne wieder mit nach Deutschland nehmen.

Es ist unklar, wie oft deutsche Hinterbliebene den Weg über die Schweiz wählen. Weder die Post noch der Verband der Schweizer Bestattungsdienste verfügt über entsprechende Zahlen. Auch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit macht keine Erhebungen dazu. Und in Deutschland sieht es gleich aus. Die deutsche Generalzolldirektion teilt zwar mit, die Urnen müssten bei der Einfuhr zollrechtlich abgefertigt werden. Aufgehalten werden würden die Angehörigen allerdings nicht. (tva)

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