Er scheint unbelehrbar zu sein, der Kinderschänder William W.* (47). Schon seit den 90er-Jahren vergreift er sich an Kindern: Egal, ob Mädchen oder Bube. Bereits mehrfach wurde er dafür verurteilt und weggesperrt, auf eine Therapie liess sich der 47-Jährige nie ein.
Anfang Dezember dieses Jahres stand W. in Olten SO wieder vor Gericht. 2016 wurde der 47-Jährige aus der Haft entlassen – nur zwei Jahre später vergriff er sich an fünf Kindern und Jugendlichen. Einsicht und Reue? Fehlanzeige! In seinem Schlusswort am letzten Verhandlungstag meinte der Beschuldigte bloss: «Ich fühle mich nicht schuldig!»
Das Urteil des Gerichtes ist daher überraschend mild. Es verurteilt den pädophilen Wiederholungstäter zu 2,5 Jahren Haft. Da der Sexualstraftäter bereits seit Mitte November 2018 hinter Gittern ist, hätte er den Grossteil dieser Strafe bereits abgesessen. Das Richteramt kam des Weiteren zu verschiedenen Teilfreisprüchen. Von der Anordnung einer Verwahrung sah es ab.
Opfer mit Gratis-Cola in Beiz gelockt
Die Staatsanwaltschaft beschrieb in der Anklageschrift insgesamt fünf neue Übergriffe im Jahr 2018. Die Opfer: Drei Buben und zwei Mädchen, zur Tatzeit zwischen fünf und 14 Jahren alt. Nach einem Gottesdienst soll W. beispielsweise am Geschlechtsteil eines kleinen Jungen geleckt haben. Weitere Opfer habe der damalige Beizer in sein Restaurant in Olten gelockt, um sie dort unsittlich zu berühren.
Selina S.* (22) wurde 2006 Opfer von William W. In einer Baubaracke in Starrkirch-Wil SO missbrauchte das einstige Adoptivkind die damals Achtjährige.
Fünf Jahre Knast kassierte der Schweizer mit kolumbianischen Wurzeln für diesen Übergriff. Doch die Strafe wurde zugunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben. Doch auch dieses Mal machte W. in der Therapie nicht mit.
Und genau das war das Glück des Kinderschänders: Laut Gesetz muss eine Massnahme nämlich bei Aussichtslosigkeit abgebrochen werden. Und da eine nachträgliche Anordnung einer gerichtlichen Verwahrung erst zulässig ist, wenn eine vorgängig angeordnete therapeutische Behandlung rechtskräftig aufgehoben ist, kommt der mehrfach verurteilte Kinderschänder wieder frei. Denn die Therapie ist beim damaligen Zeitpunkt tatsächlich noch nicht rechtskräftig aufgehoben.
Dies zum Unverständnis von Selina S. Die junge Frau leidet noch heute unter der grausamen Tat von William W. und sagt ganz offen, dass sie die schlimmen Bilder wohl nie vergessen werde. Wütend ist sie aber vor allem, dass der Pädophile überhaupt wieder freigekommen ist. Ihr eindeutiges Urteil: «Man wusste ja, dass so etwas passiert.» Im Interview mit BLICK forderte sie daher vor dem Prozess: «Er darf nie wieder freikommen!» Diesen Wunsch hat ihr das Gericht nun nicht erfüllt.
«Der muss verwahrt werden!»
«Dieses Urteil ist ein Witz», sagt sie nach Bekanntwerden des Urteils auf Anfrage von BLICK. «Ich habe direkt geweint, als ich das Urteil erfahren habe. Das ist für mich unverständlich. Ich frage mich, was muss alles passieren. Muss zuerst ein Kind sterben?»
Die 22-Jährige kriegt prominente Unterstützung. Die Solothurner Kantonsrätin Stephanie Ritschard (47) ist selbst Mutter und hat absolut kein Verständnis für den Entscheid der Richter: «Der muss verwahrt werden! Wenn William W. nicht verwahrt werden soll, wer denn sonst? Der hat so viele Kinder geschändet, wird immer wieder rückfällig und ist unbelehrbar.»
Sie habe das Vertrauen in den Rechtsstaat verloren. Dass der Kinderschänder 2016 überhaupt wieder freigekommen ist, kritisiert Ritschard scharf: Sie spricht in dem Fall von einem Behördenskandal.
Am Mittwoch reicht die Politikerin direkt einen Vorstoss im Kantonsrat ein. Sie fordert darin, dass künftig Fotos von Sexualstraftätern publiziert werden und dass sie nicht in der Nähe von Schulen oder Kindergärten wohnen dürfen. Auch auf den sozialen Medien dürften sie sich nicht mehr anmelden, wenn es nach der SVP-Kantonsrätin ginge.
Verbot von Arbeit mit Kindern
Das Gericht sprach den Schweizer schuldig der sexuellen Handlungen mit Kindern, der Nötigung und Schändung, der sexuellen Belästigung sowie der harten Pornografie. Neben der Freiheitsstrafe von 30 Monaten wurde er zu einer Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu 100 Franken sowie zu einer 200-Franken-Busse verurteilt.
Zudem ordnete das Gericht ein lebenslanges Verbot jeglicher Tätigkeit mit Kindern an, ein fünfjähriges Kontaktverbot mit Kindern unter 16 Jahren sowie ein fünfjähriges Rayonverbot um Einrichtungen mit Kindern.
Die Richter kamen aber auch zu mehreren Teilfreisprüchen. Diese betreffen alle Anklagepunkte, die sich auf Übergriffe Ende Juli 2018 beziehen. Es sei möglich, dass sie sich ereignet hätten, aber sicher nicht an jenem Tag, erklärte der Gerichtsschreiber. Der Sachverhalt sei demnach nicht gemäss Anklage erstellt. Ein Freispruch resultierte auch in einem der beiden angeklagten Fälle von sexueller Belästigung.
Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Die Solothurner Staatsanwaltschaft hat gegenüber BLICK bereits angekündigt, das Urteil an das Obergericht weiterzuziehen. Das letzte Wort ist im Fall William W. also noch nicht gesprochen.
*Namen bekannt