Bundesrat und Parlament haben ein Gesetz ausgearbeitet, das als Grundlage dient für eine vom Bund anerkannte und kontrollierte, elektronische Identität, der sogenannten E-ID. Darüber stimmen wir am 7. März ab.
Was ist von diesem Gesetz zu halten?
Wir erledigen immer mehr im Internet. Wir informieren uns, wir kommunizieren, wir kaufen, wir vergleichen, wir suchen, wir finden.
Doch so richtig befriedigend ist der heutige Stand nicht. Weder für uns Bürgerinnen und Bürger. Noch für die Anbieter von digitalen Dienstleistungen.
Für Online-Anbieter und für uns Nutzerinnen und Nutzer besteht zu wenig Sicherheit über die Identität der Personen, die Güter und Dienstleistungen bestellen:
Der Abschluss eines Mobilfunkvertrages, die Eröffnung eines Bankkontos, die Bestellung eines Strafregisterauszuges oder Behördengänge in unserer Gemeinde oder beim Kanton sind online kaum möglich. Dies aufgrund hoher Identifikationsanforderungen.
Das E-ID-Gesetz will nun – endlich – Sicherheit bei der Identifikation im Internet schaffen: Daten, mit denen Personen identifiziert werden (zum Beispiel Name und Alter), werden durch den Bund kontrolliert und bestätigt. Das heisst also: ohne Bund keine E-ID.
Die technische Abwicklung der E-ID soll durch staatlich zugelassene Dienstleister geschehen, die streng kontrolliert werden: Das können Firmen oder Kantone sein, welche bereits Erfahrung als Anbieter einer E-ID haben. Sofern Bürgerinnen und Bürger die Vorteile einer E-ID nutzen möchten (eine E-ID ist selbstverständlich freiwillig), haben diese die Wahlfreiheit zwischen den E-ID-Anbietern.
Dadurch verbessert sich die Qualität der Online-Identifikation massgeblich. Damit der Bund die Daten abgleichen darf, muss er durch eben dieses E-ID-Gesetz dazu ermächtigt werden.
Mit einer derart vom Staat kontrollierten E-ID haben wir also endlich mehr Sicherheit, wenn wir uns im Internet bewegen. Statt Dutzender Logins und Passwörter können wir mit einer einfachen E-ID online viel mehr erledigen, sind damit weniger abhängig von Öffnungszeiten, verlieren weniger Zeit.
Und vor allem: Wir sind dabei vor Identitätsbetrug geschützt. Dass Digitalisierung notwendig und nützlich ist, das haben wir gerade in den Phasen der Lockdowns erfahren.
Mehr Datenschutz
Bei Online-Transaktionen schwingt bei uns Nutzern oft die Angst vor einem Datenmissbrauch oder der Auswertung unserer Daten mit. Und genau diese Befürchtungen hat das Parlament sehr ernst genommen: Es hat das E-ID-Gesetz bezüglich Schutz unserer Personendaten sogar noch schärfer ausgestaltet als das neue Datenschutzgesetz, das ebenfalls verschärft worden ist.
Daten dürfen nicht verkauft werden, Weitergabe an Dritte und sogenanntes Profiling sind verboten. Genau deshalb wird das E-ID-Gesetz auch vom Eidgenössischen Datenschützer unterstützt.
Die staatlich zugelassenen E-ID-Dienstleister müssen unsere Daten in der Schweiz behalten und dürfen sie nicht verwerten. Zudem weiss immer nur ich, was ich im Internet mit meiner E-ID mache. Dies ganz im Gegensatz zu all den Logins, die wir alle heute jeden Tag benützen.
Kein Schnellschuss
Seit fünfzehn Jahren arbeitet die Schweiz an einer gesetzlichen Regelung für sichere Online-Geschäfte. Bundesrat und Parlament haben Studien durchgeführt, Nachbarländer untersucht, die Wissenschaft beigezogen, Vor- und Nachteile verschiedener Systeme gegeneinander abgewogen – und in zwei erfolglosen Pilotprojekten viel Geld verloren.
Die Erkenntnis daraus ist, dass das dem E-ID-Gesetz zugrunde liegende System der Kooperation zwischen Bund und staatlich zugelassenen privaten und staatlichen Anbietern am sichersten, am einfachsten und am effizientesten ist.
Es ist ein bewährtes Schweizer Modell, dass der Staat als Garant auftritt und die Spielregeln vorgibt – aber mehrere innovative und kundenfreundliche Anwendungen durch verschiedene Anbieter zulässt.
Darum wird dieses Gesetz auch derart breit unterstützt:
Der Bundesrat sagt Ja. Das Parlament sagt Ja. Die meisten Kantone sagen Ja. Die meisten Städte und Gemeinden sagen Ja. Und der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte sagt Ja.
Deshalb werde ich am 7. März ein überzeugtes Ja zum geplanten E-ID-Gesetz abgeben.
Marc Walder ist CEO der Ringier AG und Gründer der Standort-Initiative «digitalswitzerland». Walder leitete den «Beirat für digitale Transformation» des Bundesrates. 2019 erhielt Walder den Ehrenpreis der «Digital Economy Awards».