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Für Vincenza Trivigno, Staatsschreiberin des Kantons Aargau, ist klar: «Ich war schon vor Corona überzeugt, dass es die E-ID braucht. Jetzt finde ich, dass sie unverzichtbar ist.» Die Pandemie habe sie stark digitalisiert, «ich benutze praktisch kein Papier mehr und rege mich auf, wenn ich für Dienstleistungen irgendwo persönlich erscheinen oder etwas ausdrucken und von Hand unterschreiben muss.» Gleichzeitig sei sie verunsichert ob der zahlreichen Logins und Passwörter, die sie benutzen müsse, so Trivigno weiter.
Tatsächlich muss man sich für immer mehr Online-Dienste registrieren. Vielerorts geht das mit Facebook, Google oder der Apple-ID. Das ist zwar praktisch, aber unsicher. Der Datenschutz ist nicht gewährleistet. Die Daten werden irgendwo gespeichert und oft kommerziell genutzt.
Die vom Bund geprüfte elektronische Identität (E-ID) verhindert dies. Daten müssen nach Schweizer Recht in der Schweiz verwaltet und gespeichert werden. Die Kommerzialisierung ist verboten und E-ID-Nutzende bestimmen selbst, wer wann welche Daten einsehen darf.
Mit dem Gesetz zur staatlich anerkannten und geprüften, elektronischen Identität (E-ID) wird die Grundlage zu einer einheitlichen und sicheren Identifikation im digitalen Raum geschaffen.
Bundesrat, Parlament, Kantone und Gemeinden stehen hinter dem E-ID-Gesetz und empfehlen ein JA. Bei Ablehnung laufe die Schweiz Gefahr mehrere Jahre ohne Lösung dazustehen und bei elektronischen Identifizierungsdiensten keine verbindlichen Regeln für den Datenschutz zu haben, so die Befürworter.
Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen. Die Volksabstimmung findet am 7. März 2021 statt.
Mit dem Gesetz zur staatlich anerkannten und geprüften, elektronischen Identität (E-ID) wird die Grundlage zu einer einheitlichen und sicheren Identifikation im digitalen Raum geschaffen.
Bundesrat, Parlament, Kantone und Gemeinden stehen hinter dem E-ID-Gesetz und empfehlen ein JA. Bei Ablehnung laufe die Schweiz Gefahr mehrere Jahre ohne Lösung dazustehen und bei elektronischen Identifizierungsdiensten keine verbindlichen Regeln für den Datenschutz zu haben, so die Befürworter.
Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen. Die Volksabstimmung findet am 7. März 2021 statt.
Amtsgeschäfte und Verträge online erledigen
Im Kanton Aargau gibts schon jetzt die Möglichkeit, einzelne Amtsgeschäfte rein digital zu erledigen. Doch erst das E-ID-Gesetz macht alle Geschäfte online möglich.
Auch der Zürcher FDP-Nationalrat und Unternehmer Andri Silberschmidt ist vom Nutzen der E-ID überzeugt: «Jeden Tag werden wir mit potenziellen Anwendungen konfrontiert. Als Privatperson zum Beispiel bei der Meldung eines Umzugs oder beim Login ins Bankkonto. Als Unternehmer, wenn es darum geht, eine Firma zu gründen oder wichtige Verträge auch Online abzuschliessen. Dank der E-ID kann man das sicher und vertrauensvoll tun. Gerade das Homeoffice zeigt, wie wichtig eine staatlich anerkannte Online-Identifizierung ist.»
Nutzen im öffentlichen Verkehr und Tourismus
Die Identifizierung ist für Thomas Küchler, Vorsitzender der Geschäftsleitung der Südostbahn, das schlagende Argument: «Es geht darum, dass wir bei den digitalen Registrierungen eine Vereinfachung bekommen, vor allem für die Kunden.» Als Aussteller von Abos sei es wichtig zu wissen, wer Eigentümer sei. Für Bahnkunden sei die E-ID aber nicht Voraussetzung, betont Küchler. «Die E-ID ist freiwillig.» Küchler selbst würde die elektronische Identität nutzen: «Ich habe über 150 Zugänge in verschiedene digitale Kanäle. Ohne diese würde für mich die persönliche Welt nicht mehr funktionieren.» Für ihn wäre die E-ID darum ein Gewinn.
Gewinnen würde auch das Ferienland Schweiz, sagt Pascal Jenny, Kurdirektor von Arosa: «Die E-ID gibt uns die Möglichkeit, auch touristische Geschäfte und Transaktionen rein online und ohne wiederholtes Einloggen abwickeln zu können.» Der Tourismus, insbesondere der alpine Tourismus in der Schweiz, brauche weitere digitale Innovationen, sagt Jenny. «Unsere Gäste wollen vor allem im Vorfeld von Ferien alle relevanten Informationen erhalten. Dies ist effizient möglich, wenn digitale Kanäle mit einem persönlichen Zugang zur Verfügung stehen.»
Strenger Datenschutz
FDP-Nationalrat Silberschmidt hat beim neuen Datenschutzgesetz mitgewirkt: «Wir haben das Schweizerische Datenschutzgesetz vor Kurzem erneuert und den heutigen Anforderungen angepasst. Das E-ID-Gesetz geht sogar noch einen Schritt weiter und hat strengere Anforderungen an die E-ID-Provider gestellt. Selbst der Datenschutzbeauftragte steht hinter der Vorlage.»
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