BLICK beantwortet die wichtigsten Fragen zu Kosten, Nutzen und Sicherheit
Was bringt eine E-ID?

In gut einem Monat stimmt die Schweiz über das E-ID-Gesetz ab. Doch wie eine E-ID überhaupt funktioniert, wissen die wenigsten. BLICK beantwortet die wichtigsten Fragen.
Publiziert: 01.02.2021 um 11:08 Uhr
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Aktualisiert: 23.02.2021 um 18:27 Uhr
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Bald wird über die E-ID abgestimmt. Doch wie die E-ID überhaupt funktioniert, das wissen die wenigsten.
Foto: Keystone
Noa Dibbasey

Am 7. März wird über die E-ID abgestimmt. Ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung, sagen die Befürworter. Schliesslich soll der elektronische Ausweis für eine einfache und zweifelsfreie Identifikation im Internet sorgen – das Passwort-Chaos soll dadurch besiegt werden. Doch wie funktioniert das jetzt alles genau? BLICK beantwortet die wichtigsten Fragen zur E-ID-Handhabung.

Was ist eine E-ID überhaupt?

Die E-ID beinhaltet, wie die analoge ID auch, gewisse Personalien wie Name und Alter der Besitzerin oder des Besitzers, die vom Staat geprüft worden sind. Dieses Set von Personalien befindet sich nun aber nicht auf einer Plastikkarte, sondern kann beispielsweise per Handy online zum Einsatz gebracht werden. So können Abwicklungen im Internet einfacher überprüft werden.

Wo kann ich die E-ID einsetzen?

Die E-ID kann bei allen möglichen Schweizer Online-Geschäften eingesetzt werden. Bedeutend wird die E-ID aber vor allem dort sein, wo es wichtig ist, dass die Person hinter dem Bildschirm wirklich die ist, für die sie sich ausgibt. So zum Beispiel bei E-Government-Angelegenheiten wie Umzugsmeldungen, Zivilstandsänderungen oder der Bestellung eines Strafauszuges. Verfügt man über eine E-ID, lassen sich solche Geschäfte von zu Hause aus abwickeln, man spart sich den Gang ins Gemeindehaus.

Aber auch für Banken und Versicherungen ist eine sichere, elektronische Identifikation spannend. Oder bei Online-Bestellungen von Produkten mit Altersbeschränkung wie zum Beispiel Alkohol. Schon heute muss der Händler das Alter des Kunden überprüfen. Mit der E-ID würde dieser Prozess aber vereinfacht.

Unternehmen können selbst entscheiden, ob sie ein E-ID-Login anbieten wollen.

Muss ich eine E-ID haben?

Nein. Die Nutzung ist freiwillig. Wenn ein Unternehmen oder eine Behörde sich für ein E-ID-Login entscheidet, muss es auch weiterhin alternative Identifikationswege für Leute anbieten, die keine E-ID nutzen. Eine Möglichkeit kann sein, dass man seine analoge Identitätskarte einsenden oder eine Kopie hochladen kann.

Diese Regel gilt zumindest dann, wenn es sich um eine Online-Transaktion auf niedriger Sicherheitsstufe handelt – also zum Beispiel, wenn ein Online-Anbieter einen Altersnachweis verlangt.

Um von Online-Angeboten und -Diensten mit einer höheren Sicherheitsstufe zu profitieren, ist eine E-ID hingegen notwendig. Also zum Beispiel, wenn man einen Auszug aus dem Betreibungs- oder dem Strafregister bestellen will. Das heisst aber nicht, dass man unbedingt eine E-ID braucht. Wer keine besitzt, kann solche Dokumente weiterhin auf dem Papierweg oder mit einem Gang zur Behörde beziehen.

Wo kann ich eine E-ID bestellen?

Im Unterschied zur analogen ID wird die E-ID nicht auf dem Passbüro ausgestellt, sondern von privaten Anbietern. Diese müssen aber, um die E-ID ausstellen zu können, strenge staatliche Anforderungen erfüllen. Der Aufgabe können sich verschiedene Unternehmen annehmen – dem E-ID-Nutzer bleibt es selbst überlassen, wo er sich seine E-ID bestellen möchte.

Ein heisser Anwärter für die Ausstellung der elektronischen Identität ist das Konsortium Swiss Sign Group, zu dem verschiedene private Banken und Versicherungen gehören. Aber auch diverse Kantone zeigen sich interessiert, eine E-ID auszustellen.

Wie läuft der Ausstellungsprozess ab?

Max Mustermann möchte sich eine E-ID ausstellen lassen. Dafür wendet er sich an einen privaten Anbieter, einen sogenannten Identitätsdienstleister. Auf dessen Internetseite beantragt er seine E-ID. Der E-ID-Anbieter leitet Max' Antrag dann an den Bund weiter, wo seine Identität anhand von Name und analoger Ausweisnummer überprüft wird.

Bevor der Staat der E-ID-Anbieterin die Personalien von Max bestätigt, bittet er Max per Handy um sein Einverständnis. Wenn dieser bestätigt, dass er es war, der bei der privaten Anbieterin eine E-ID bestellt hatte, gibt der Staat seine Personalien an den Identitätsdienstleister frei. Dieser stellt Max dann seine E-ID aus.

Damit er nun immer über seine E-ID verfügen kann, braucht er eine App auf seinem Smartphone, die von seinem gewählten Anbieter zur Verfügung gestellt wird. Mit dieser kann sich Max nun bei Online-Geschäften identifizieren.

Was kostet die E-ID?

Ob und was die E-ID kostet, ist nicht klar im Gesetz geregelt. Die verschiedenen Identitätsdienstleister dürfen Geld für ihre E-ID-Lösung verlangen – doch im Gesetz werden Anreize gesetzt, die E-ID für den Nutzenden möglichst kostenlos herauszugeben.

Denn die E-ID-Anbieter müssen dem Staat keine Gebühren für die Überprüfung der Personalien zahlen, wenn sie ihren elektronischen Ausweis gratis ausstellen. Ausserdem sind sie wettbewerbsfähiger, wenn sie ihre E-ID kostenlos auf den Markt bringen.

Das heisst für die Firmen aber nicht, dass sie an der ganzen Sache nichts verdienen. Sie finanzieren sich hauptsächlich über Gebühren von Firmen, die ein Login mit der E-ID anbieten wollen.

Brauche ich zwingend ein Handy, um die E-ID zu nutzen?

Die E-ID ist im Gesetz technologieneutral. Das heisst, die Anbieter dürfen selber entscheiden, auf welchem technischen Träger sie den elektronischen Ausweis herausgeben wollen. So soll sichergestellt werden, dass die E-ID auch in Zukunft offen für Innovation ist.

Laut dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) sieht es aber so aus, als würden die meisten voraussichtlichen Anbieter die E-ID auf einer App auf dem Smartphone herausgeben. Trotzdem sei es nicht ausgeschlossen, dass einzelne Anbieterinnen zusätzlich auch eine Smart Card oder einen USB-Stick als Träger der digitalen Identifikation anbieten, um so mehr Leute anzusprechen.

Kann ich mit dem elektronischen Ausweis auch reisen?

Nein. Die E-ID ist kein digitaler Pass. Beim elektronischen Ausweis geht es vielmehr darum, Geschäfte im Internet einfacher abwickeln zu können.

Ist die E-ID sicher?

Die Befürworter sagen klar Ja. Das E-ID-Gesetz mache strikte Vorgaben zur Datenschutzsicherung der Nutzenden. Die persönlichen Daten der E-ID-Nutzenden werden ausschliesslich mit deren Einverständnis weitergegeben. Ausserdem überwache eine neu geschaffene Kommission, die Eidcom, die E-ID-Anbieter.

Die Gegner der Vorlage trauen den privaten Unternehmen nicht. Sie fürchten Datenmissbrauch – dagegen habe der Bund eine zu schwache Kontrollfunktion. Steuererklärungen, Handy-Verträge oder Überweisungen von Patientendossiers, die über die E-ID abgewickelt würden, gingen niemanden etwas an, sagen sie. Deswegen haben sie das Referendum gegen das Gesetz ergriffen.

Mehr zur Abstimmung am 7. März lesen Sie hier.

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