Auf einen Blick
- Lejla S. kämpft seit zwei Jahren um Krankentaggelder von ihrer ehemaligen Arbeitgeberin
- Sie und ihr Partner verloren ihre Wohnung wegen der Finanzprobleme
- Zwei Gerichtsurteile stützen Forderung von 23'000 Franken an die Kita
Lejla S.* (26) aus Zürich-Oerlikon ist wütend: Ihre Ex-Arbeitgeberin – eine Kita aus Regensdorf ZH – schuldet ihr um die 16'000 Franken an Krankentaggeld und weitere 7000 Franken Anwaltskosten. Trotz zweier Gerichtsurteile will die Ex-Chefin Beatriz F.** nicht zahlen.
Doch Lejla S. will sich das nicht mehr länger gefallen lassen: «Ihretwegen leiden wir.» Wegen der Probleme verloren sie und ihr Partner Patrick K.* ihre Wohnung. Die junge Frau stellt klar: «Ich verlange Gerechtigkeit!»
Rasche Beförderung
Im Dezember 2021 beginnt Lejla S. als Erzieherin in der Kindertagesstätte Abenteuerland in Regensdorf ZH zu arbeiten. Die Stelle bekommt sie durch ihre Bekannte Beatriz F.** vermittelt, die Geschäftsführerin der Kita.
Die Kita ist mit Lejla S.' Arbeit zufrieden und bietet ihr ein Jahr später gar die stellvertretende Tagesleitung an. Die junge Frau freut sich über das Angebot, informiert ihre Chefin Beatriz F. aber, dass bei ihr bald eine grössere Operation anstehe – der Termin sei aber noch nicht bekannt. Nach kurzem Zögern bekräftigt die Chefin aber ihr Angebot, und Lejla S. unterschreibt den neuen Arbeitsvertrag. Ab Januar 2023 wird sie zur stellvertretenden Tagesleiterin befördert.
Chefin will OP-Termin verschieben
Als Lejla S. einen Monat später wegen ihrer Hüftdysplasie – einer angeborenen Fehlstellung der Hüftknochen – kurzfristig operiert werden soll, läuft alles aus dem Ruder: Zunächst will die Chefin, dass Lejla S. den OP-Termin verschiebt: «Beatriz übte Druck auf mich aus.»
S. weigert sich aber. Zu lange lebt sie schon mit den Schmerzen: «Ausserdem sagte mein Arzt ganz klar, dass der Eingriff notwendig sei, um weitere – vielleicht lebenslange – Schäden zu verhindern.» Trotz aller Querelen findet die OP im Januar 2023 statt. S. werden fünf Schrauben in den Hüftknochen eingesetzt. «Ansonsten hätte ich in einigen Jahren ein künstliches Hüftgelenk gebraucht», sagt S.
Versicherung will Geld zurück
Doch dann folgt für Lejla S. der Hammer: Kaum hat die Krankentaggeldversicherung (KTG) – die Zürich Versicherung – ihr im März 2023 eine erste Tranche in Höhe von rund 3700 Franken bezahlt, will die Institution das Geld zurück. Der Grund: Die Kita hat die Raten für die KTG nicht bezahlt, heisst es aus der Versicherungszentrale.
Somit sei diese nicht gültig – und das, obwohl Lejla S. die gesamten Versicherungsbeiträge über ihren Lohn selbst getragen hat, wie aus dem Bezirksgerichtsurteil hervorgeht. Wobei es eigentlich üblich wäre, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich die Prämien paritätisch teilen. «Wo meine Prämien geblieben sind, weiss ich nicht», sagt sie, «eingezahlt wurden meine Beiträge offensichtlich nicht.»
Für Lejla S. bedeutet dies: Sie hat 20 Tage Zeit, um den Beitrag der Zürich Versicherung zurückzuzahlen. «Ich fiel aus allen Wolken», sagt sie, «woher bloss sollten wir das Geld nehmen? Ich wusste nicht, wie ich meine Rechnungen bezahlen soll.» Ihre Mutter hilft aus und gewährt dem Paar ein Darlehen.
Wenn Arbeitgeber in der Schweiz keine freiwillige KTG abschliessen oder diese nicht einzahlen, sind sie gesetzlich verpflichtet, den entsprechenden Lohnausfall für die ursprünglich versicherte Zeit – im konkreten Fall 720 Tage – aus eigener Tasche zu finanzieren.
Kampf vor Gericht
Nur: Das klappt nicht. «Ich erhielt zunächst in den ersten Monaten noch Teile meines Lohns von Beatriz, die Zahlungen wurden aber immer weniger», sagt S. Nach rund vier Monaten wurden die Zahlungen der Kita dann komplett eingestellt.
Lejla S. zieht vor das Bezirksgericht Dielsdorf, das ihr recht gibt. Die Kita hat die Zahlungen zu leisten und sich für die nicht eingezahlten Prämien zu verantworten, so das klare Verdikt.
Beatriz F. zieht das Urteil aber ans Obergericht weiter, ohne Erfolg. Dieses bestätigt im Juli 2024 das Urteil: Die Schadenssumme beläuft sich für die Monate März bis November 2023 auf über 16’000 Franken. Weitere 7000 Franken Anwaltskosten kommen hinzu. Insgesamt 23'000 Franken!
Kita geht in die Gegenoffensive
Angesprochen auf die ausstehenden Zahlungen, verweist Kita-Chefin Beatriz F. auf die Empfehlungen ihres Anwalts, diese vorerst nicht zu leisten. Laut eigenen Aussagen plant sie, das Verfahren «sicherlich vor das oberste Gericht» – sprich vor das Bundesgericht – zu ziehen. Seit der Geschichte mit Lejla S. gebe es für die Angestellten in ihrer Kita zudem keine KTG mehr.
Lejla S. hat mittlerweile einen neuen Job als Betriebsleiterin in einer anderen Kita im Kanton Zürich angenommen: «Ich geniesse jeden Tag davon. Es ist ein super Job in einem tollen Team!» Trotz Neuanfang besteht Lejla S. auf dem, was ihr zusteht: 23'000 Franken.
* Namen bekannt
** Name geändert
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