Jagdsaison endet am 31. Januar
Bundesrichter lassen Wolfsjäger warten

Nur noch bis Ende Januar können Wölfe geschossen werden. Bund und Kantone hoffen, dass die Richter die teilweise gestoppte Wolfsjagd wieder freigeben. Doch sie lassen sich Zeit.
Publiziert: 31.12.2023 um 19:17 Uhr
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Aktualisiert: 03.01.2024 um 09:50 Uhr
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Fünf Wolfsrudel bleiben mindestens bis ins neue Jahr geschützt: Das Bundesverwaltungsgericht lässt mit einem Entscheid zur Abschussbewilligung auf sich warten.
Foto: Keystone
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Lino SchaerenRedaktor

Die von Umweltminister Albert Rösti (56) ausgerufene Wolfsjagd wurde am 8. Dezember jäh gebremst. Umweltschutzverbände haben mit ihren Beschwerden am Bundesverwaltungsgericht dafür gesorgt, dass die proaktive Jagd auf insgesamt fünf Rudel in Graubünden und Wallis gestoppt wurde. Die Umweltschützer haben Röstis Departement damit auf dem falschen Fuss erwischt: Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) geht davon aus, dass es sich bei den Abschussbewilligungen an die Kantone um verwaltungsinterne Verfügungen handle, die nicht dem Verbandsbeschwerderecht unterliegen. Es unternahm deshalb nicht einmal den Versuch, seinen Verfügungen vorsorglich die aufschiebende Wirkung zu entziehen.

Nachdem die Verbände ans Bundesverwaltungsgericht gelangt sind, versucht das Bafu nun, das Versäumnis eilends zu korrigieren. Doch das Gericht lässt die Bundesbehörde warten: Bisher hat es keinen Entscheid über das Gesuch gefällt, den angefochtenen Verfügungen nachträglich die aufschiebende Wirkung zu verleihen. Das überrascht die involvierten Parteien. Nach dem Bafu-Antrag Mitte Dezember gingen sowohl das Departement von Rösti als auch die Umweltschützer aufgrund der vom Gericht angesetzten, ultraknappen Fristen für Stellungnahmen davon aus, dass ein Entscheid bereits vor Weihnachten vorliegen wird. Spätestens aber in der Altjahrswoche. Beides ist nicht eingetreten.

Für die Wölfe, die seit dem 8. Dezember nicht mehr geschossen werden dürfen, ist das eine gute Nachricht: Für sie verlängert sich die Gnadenfrist selbst dann, wenn das Gericht die Jagd wieder freigeben sollte. Entsprechend ärgerlich ist der ausstehende Gerichtsentscheid für das Bafu und die Kantone. Für sie zählt jeder Tag: Die Jagdsaison dauert noch bis am 31. Januar. Dann dürfen frühestens wieder im Dezember 2024 proaktiv Wölfe erlegt werden.

Abschüsse auf Wölfe sind beliebt

Die Umweltschützer ihrerseits können gut damit leben, dass sich das Gericht für die Beurteilung Zeit nimmt. Für sie ist die aufschiebende Wirkung ihrer Beschwerden allerdings nur eine willkommene Begleiterscheinung. Die Verbände haben sich nicht zum Ziel gesetzt, die Wolfsjagd gänzlich zu stoppen: Sie bekennen sich grundsätzlich zur proaktiven Wolfsregulierung. Sie wollen vielmehr die Auslegung des Bafu der neuen Jagdverordnung gerichtlich prüfen lassen.

Die Naturschützer glauben, dass der Bund die Abschussgesuche der Kantone nur oberflächlich geprüft hat. Bei den fünf Rudeln, auf welche die Jagd vorerst gestoppt wurde, zweifeln die Verbände, dass diese eine grosse Gefahr für Nutztiere und Menschen darstellen. Sollte sich dies ändern, stünde es den Behörden immer noch frei, im Rahmen der reaktiven Regulierung Abschüsse anzuordnen, sagt WWF-Rechtsexperte Stephan Buhofer (54).

Auch wenn die Kantone Graubünden und Wallis im Bestreben, ganze Rudel zu eliminieren, in der Adventszeit gebremst wurden: Die Sonderjagd ist für die «Wolfskantone» bisher ein Erfolg.Trotz teilweise angeordnetem Jagdstopp liegen die Abschüsse bereits zum Jahreswechsel weit über den Erwartungen. Alleine im Wallis wurden bisher 19 Wölfe erlegt. Der Kanton hatte Anfang Dezember noch verkündet, dass zehn bis 15 erlegte Tiere bis Ende Januar als Erfolg zu werten wären. 

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