Graubünden zurückgepfiffen, Wallis wird wohl folgen
So bremsen Naturschützer die Wolfsjagd aus

WWF und Pro Natura haben einen juristischen Weg gefunden, die grosse Wolfsjagd in den Bergkantonen zu stoppen. In Graubünden wurden die Jäger bereits zurückgepfiffen.
Publiziert: 10.12.2023 um 02:00 Uhr
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Aktualisiert: 11.12.2023 um 07:48 Uhr
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Dem Wolf geht es an den Kragen: Alleine im Wallis sind in einer Woche zehn der Raubtiere geschossen worden.
Foto: Shutterstock
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Lino SchaerenRedaktor

Am späten Freitag fand die Jagd auf den Wolf im Kanton Graubünden vorerst ein jähes Ende: Das kantonale Amt für Jagd und Fischerei teilte mit, dass der Vollzug der Wolfsregulation aufgrund einer Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht mit aufschiebender Wirkung per sofort gestoppt sei. Hinter der Beschwerde stehen Naturschutzorganisationen um WWF und Pro Natura.

Der Widerstand der Naturschützer kommt mit Ansage. Nachdem das Bundesamt für Umwelt (Bafu) Ende November den Abschuss von zwölf ganzen Wolfsrudeln bewilligt hatte, kündigten die Naturschutzorganisationen an, die Abschussverfügungen juristisch zu prüfen. Die Naturschützer sehen im präventiven Abschuss ganzer Rudel, ohne dass diese grossen Schaden angerichtet haben, geltendes Recht verletzt. Zum Inhalt der Beschwerde machten die Naturschützer vorerst keine genaueren Angaben. Sie wollen am Montag informieren.

Erwartet wird, dass Anfang Woche auch im Kanton Wallis eine Beschwerde gegen die Wolfsregulierung eingereicht wird. «Die Abschüsse müssen gestoppt werden», sagt Willy Geiger, Präsident der Walliser-Sektion von Pro Natura. Dass die Beschwerde im Wallis auf sich warten lässt, hat gemäss Pro Natura mit dem schieren Umfang der Verfügungen zu tun: Die Juristen und Fachexperten hätten 600 Dokumente prüfen müssen.

Dass es den Naturschutzorganisationen gelingt, die grosse Wolfsjagd zumindest vorerst zu stoppen, dürfte den beiden Bergkantonen Wallis und Graubünden sauer aufstossen. Sie versuchten das zu verhindern, indem sie möglichen Beschwerden gegen die Abschussverfügungen vorsorglich die aufschiebende Wirkung entzogen haben. Die Naturschützer scheinen aber einen Weg gefunden zu haben, das zu umgehen: Sie gehen nicht gegen die Verfügungen der Kantone vor, sondern gegen jene des Bundesamts für Umwelt. Dieses hat seiner Verfügung die aufschiebende Wirkung nicht entzogen. 

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