Manchen sind sie zu hart, manchen sind sie zu weich. Akzeptieren muss sie jeder. Die Rede ist von den Corona-Massnahmen.
Der Bundesrat versucht sein Bestes, um das Land durch die Epidemie zu führen. Weil aber seine Verordnungen deutlich schneller ausgearbeitet und umgesetzt werden als in normalen Zeiten, weisen sie diverse Ungereimtheiten auf. So auch diejenigen, die ab dem 1. März 2021 gelten. BLICK hat sich die neuen Regeln genau angeschaut und listet die grössten Absurditäten auf.
Die Sache mit den Veranstaltungen
Veranstaltungen bleiben auch ab dem 1. März verboten. Ausser man nimmt an «religiösen Veranstaltungen oder Veranstaltungen zur politischen Meinungsbildung» teil. Da dies vom Bund nicht genauer spezifiziert wird, sind von Gebetsgruppen bis hin zu Demonstrationen viele Veranstaltungen eingeschlossen.
Teilnehmen dürfen daran bis zu 50 Personen. Wichtig: Es dürfen keine privaten Treffen sein. An diesen dürfen nämlich maximal 15 Menschen partizipieren. Jedenfalls, solange man grilliert oder wandern geht. Will man in derselben Gruppe beispielsweise die Generalversammlung des Sportvereins durchführen, ist das wieder verboten. Weil weder Religion noch Politik im Fokus stehen. Und treffen sich etablierte Selbsthilfegruppen in den Bereichen der Suchtbekämpfung und der psychischen Gesundheit, dürfen da maximal zehn Personen dabei sein.
Die Sache mit der Personengrösse
Draussen dürfen bis zu 15 Freunde zusammenkommen. Man kann dann gemeinsam auf engstem Raum zusammensitzen – am See etwa oder im Garten – und den Frühlingsbeginn geniessen. Wenn es aber zu regnen beginnt, muss man sich absprechen, wer ins Haus rein darf. Drinnen sind nämlich nur fünf Personen erlaubt, egal wie nah man sich zuvor gekommen ist.
Die Sache mit den Restaurants
Restaurants, Clubs und Bars bleiben zu. Hotels dürfen ihre Gäste aber weiterhin im eigenen Restaurant und an der Bar verköstigen Auch Firmen-Kantinen sind offen, aber nur Mitarbeiter des eigenen Unternehmens dürfen dort essen.
Kein grosser Unterschied eigentlich zu gewöhnlichen Restaurants, aber die müssen geschlossen bleiben. Übrigens: In Hotel-Restaurants dürfen maximal vier Gäste an einem Tisch sitzen. In den Kantinen wird in der Verordnung keine Beschränkung genannt.
Neu gibt es am Mittag wieder warme Mahlzeiten für Büezer! Kantone dürfen Restaurants Zulassungen als Betriebs-Kantinen geben, hat das Bundesamt für Gesundheit entschieden. Zugang erhalten ausschliesslich Berufsleute aus dem Landwirtschaftssektor und dem Bausektor sowie Handwerkerinnen und Handwerker und Berufstätige auf Montage, von 11 bis 14 Uhr. Warum diese nicht ansteckender sein sollen als die restliche Bevölkerung, oder warum das Virus um die Mittagszeit Pause macht, versäumt das BAG mitzuteilen.
Die Sache mit dem Sport
Öffentlich zugängliche Innenbereiche von Sportanlagen bleiben geschlossen. Mit einer Ausnahme für Anlagen für den Reitsport. Wieso Corona dort weniger gefährlich sein soll als etwa in der Tennishalle – man weiss es nicht. Begründung des Bundesrats für die Regel: Rösser müssen jeden Tag bewegt werden.
Die gute Nachricht: Draussen darf man wieder Tennis spielen! Sport draussen ist erlaubt, mit bis zu 14 anderen Personen. Allerdings nur, wenn man sich dabei nicht berührt.
Beim Golfen oder Speerwerfen ist das kein Problem. Bei Mannschaftssportarten schon eher. So kann man sich zum Fussballspielen treffen, darf dabei aber nur Schuss- oder Techniktraining machen. Für Profis gilt das allerdings nicht. Leistungssportler dürfen trainieren und an Wettkämpfen teilnehmen.
Auch für Jugendliche und Kinder unter 20 Jahren gelten diese – wie auch die meisten anderen Verbote – Regeln nicht. Sie dürfen sich in sportlichen Wettkämpfen messen. Allerdings darf ihnen niemand zuschauen.
Die Sache mit der Kultur und dem Gesang
Der Zoo ist wieder offen. Allerdings bleiben die Innenbereiche geschlossen. Im Gegensatz zu denjenigen von Museen, Bibliotheken und Archiven. Dort darf jeder rein. Wer über diese Ungerechtigkeit ein Lied anstimmen will, muss darauf achten, dies mit Verwandten zu tun. Ausserhalb des Familienkreises bleibt gemeinsames Singen verboten, ausser man ist nach dem Jahr 2000 geboren.
Auch gut: Freizeit- und Wellnessanlagen dürfen wieder öffnen. Aber nur draussen. Ausnahme: Wenn ein Thermalbad Aussenbecken hat, die nur vom Innenbereich erreicht werden, darf man dort einsteigen, muss dann aber so schnell als möglich rausschwimmen. Hauptsache, der Innenbereich bleibt leer.
Die Sache mit den Einkaufsläden
Ab dem 1. März dürfen alle Läden wieder alles verkaufen. Doch knifflig bleibt, wie viele Personen ins Geschäft gelassen werden dürfen. Es gilt: Je grösser der Laden, desto mehr Platz muss pro Kunde vorhanden sein. Eine Ausnahme sind Lebensmittelgeschäfte: Dort bleibt der benötigte Abstand pro Kunde gleich, egal wie gross der Laden ist. Die Idee dahinter? Unklar.
Wie so viele der neuen Regeln. Wir werden aber auch mit diesen zu leben lernen. Zumindest bis zum 22. März. Dann könnte der nächste Öffnungsschritt folgen.