Reisende und Ferien-Anbieter genervt
Verwirrendes BAG-Zickzack bei Einreiseregeln

Die Regeln zur Einreise ändern sich ständig. Hier ein Überblick.
Publiziert: 22.02.2021 um 11:47 Uhr
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Aktualisiert: 02.05.2021 um 17:47 Uhr
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Danach sehnen sich viele: Mal wieder einen Tag in den Ferien entspannen. Aber mit den sich ständig ändernden BAG-Regeln ist eine Planung nicht so einfach.
Franziska Scheven

Viele Schweizer träumen von den Ferien.Aber auch mit der besten Vorbereitung wird die Reiseplanung zum Verwirrspiel. Denn die Regeln des Bundesamts für Gesundheit (BAG) ändern sich ständig.

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«Zickzackkurs treibt Reisebüros in den Wahnsinn»

Das nervt nicht nur die Reisenden. Auch die Reisebüros sind am Anschlag. «Zickzackkurs treibt Reisebüros in den Wahnsinn», schreibt die Onlinezeitschrift «Travel News» auf ihrer Webseite.

Die Regelung rund um die Test-Kontrollen bei der Einreise in die Schweiz sorgen für Verwirrung: Seit dem 8. Februar gilt laut BAG: Jeder Einreisende in die Schweiz muss einen gültigen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf.

Neun Tage später hiess es: Auch die Vorlage einfacher Antigenschnelltests würde bei der Einreise genügen. Das heisst: Die Einreise wäre um einiges entspannter geworden. Schliesslich liefern die Antigenschnelltests das Ergebnis innerhalb von Minuten, sind günstiger und müssen nicht von einem Labor ausgewertet werden im Gegensatz zu den viel aufwendigeren PCR-Tests.

Nun gilt doch PCR-Test-Pflicht

Aber das BAG legt nach: Ab heute, den 22. Februar gilt neu, dass die einfachen Antigenschnelltests, die nicht älter als 24 Stunden sein dürfen, beim Boarding in die Schweiz zwar ausreichen. Aber: Bei der Grenzkontrolle in die Schweiz muss der PCR-Test vorgelegt weredn.

Der Grund für die vorherige Anpassung: Mit der Antigenschnelltest-Regelung wollte man Reisenden bei langen Reisen oder wenn das PCR-Testresultat nicht schnell genug vorliegt, entgegenkommen.

Spätestens an der Schweizer Grenze gelten andere Regeln

An der Schweizer Grenze gilt aber weiterhin: Hier sind nur PCR-Tests erlaubt, die vor weniger als 72 Stunden durchgeführt wurde. «Wenn Sie dort kein negatives Testresultat vorweisen können, müssen Sie sich nach der Einreise umgehend auf eigene Kosten testen lassen», heisst es von offizieller Seite. Das Ergebnis muss dann nachgereicht werden.

«Die Reisebranche hat langsam aber sicher genug Piouretten mitgemacht», schreib das Reisebüro webook.ch über ihren Twitter-Kanal. «Wieso braucht es jetzt doch bei Einreise einen PCR-Test?»

Quarantäne bleibt

Bei allen neuen Test-Verwirrungen bliebt einem die Quarantäne aber so oder so nicht erspart. Jeder Reisende, ob per Flugzeug oder anderweitig, muss sich, wenn er aus einem Risikogebiet einreist, in eine zehntägige Quarantäne begeben.

Diese kann man nach sieben Tagen immerhin abkürzen. Dann gelten wieder beide: ein PCR- oder Antigenschnelltest. Er muss nur negativ ausfallen. Bei all dem Chaos stellt sich die Frage, ob man sich den Stress antun will oder nicht. Und über die verwirrenden Einreiseregelungen in den Zielländern war ja noch gar nicht die Rede. Dann wohl doch wieder lieber zu Hause bleiben.

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