Das Aussehen ihrer Mitarbeiter ist der Direktion des Spitals in Biel BE ein grosses Anliegen. Bunte Haare, Nagellack oder langer Bart sind nicht gerne gesehen und nun sogar explizit nicht erlaubt.
Die neuen Kleidervorschriften wurden diese Woche kommuniziert. Wie das «St.Galler Tagblatt» berichtet, seien unter anderem «nach vorne fallende Haarsträhnen» und Ringe mit Steinen und Rillen nicht erlaubt. Die Arbeitsschuhe müssen «gleitsicher und standfest» sein und sollen «ein geräuscharmes Gehen» ermöglichen. Die Angestellten sollen ausserdem weder nach Rauch, Schweiss oder stark nach Parfüm riechen.
Mitarbeiter verärgert
Bei den Angestellten kommen die Regelungen alles andere als gut an. Eine Mitarbeiterin sagt, es scheine, als hätte man in ihrem Spital keine wichtigeren Probleme, «und das zu Zeiten des Pflegenotstands». Ausserdem frage sie sich, wie sie unter den Corona-Schutzanzügen nicht schwitzen solle.
Das Spital verteidigt die neuen Regeln. Die Bartlänge sei beispielsweise wegen der Maskenpflicht zu einem Thema geworden. «Wir haben festgestellt, dass die Schutzfunktion der Maske bei Personen mit langen Bärten nicht erfüllt wird», sagt Direktor Kristian Schneider zur Zeitung. Dem Spital sei ein «gepflegtes Erscheinungsbild» ihrer Mitarbeiter wichtig. Eine «verwaschene» Haarfarbe gehöre nicht dazu. (man)