Alles, was recht ist – aber ein einfacher Parkplatz aus Rasengittersteinen mit zwei Plätzen erfordert keine Überprüfung hinsichtlich der Erdbebensicherheit. Das zumindest dachte sich ein Bauherr aus der Region Bern und reichte den nachträglichen Antrag einer Baubewilligung für das Projekt vor seinem Mehrfamilienhaus ohne entsprechendes Formular ein.
Aus den Unterlagen des Baugenehmigungsverfahrens sei auch nicht hervorgegangen, dass ein Nachweis zur Erdbebensicherheit in diesem Fall überhaupt erforderlich war.
Der Bauherr stellte den Antrag im Juni 2022. Daraufhin folgte ein reger Austausch mit den zuständigen Behörden, wie die «Berner Zeitung» berichtet. Den Aufwand für die E-Mails, Briefe und Sitzungen stellte die Gemeinde vollumfänglich in Rechnung.
Im vergangenen November erhielt der Bauherr die Bewilligung. Doch die Gebührenrechnung von 1400 Franken liess ihn leer schlucken. Die Kosten müssten um «mindestens 300 Franken» gesenkt werden, argumentierte der Bauherr. Die Gemeinde habe im Verfahren einen «unnötigen Aufwand generiert» und verrechnet.
Beschwerde abgewiesen
Der Bauherr legte bei der Kantonalen Bau- und Verkehrsdirektion (BVD) Beschwerde gegen die seiner Ansicht nach übertriebene Rechnung ein. Darin listete er die Kostenpunkte auf, mit welchen er nicht einverstanden war. Beispielsweise hatte die Gemeinde nach Einreichung des Projekts weitere Informationen in einem Mängelschreiben verlangt. Unter anderem ging es dabei um das Formular zur Erdbebensicherheit.
Die BVD hielt die Gebühren für angemessen und wies die Beschwerde ab. Dadurch stiegen die Kosten um weitere 600 Franken. Gemäss dem kantonalen Baugesetz und dem Baubewilligungsdekret muss bei jedem Bauvorhaben das Formular ausgefüllt werden, hiess es. Weder das Gesetz noch das Dekret würden Ausnahmen für bestimmte Bauvorhaben vorsehen, «egal, wie klein ein baubewilligungspflichtiges Vorhaben auch ist». Die Gemeinde habe mit der Forderung nach Erdbebensicherheit lediglich ihre gesetzliche Pflicht getan.
Die BVD hatte ausserdem keine Einwände gegen den Stundenansatz von 120 Franken, da dieser der kommunalen Gebührenverordnung entspricht. Die Gesamtkostenrechnung für den Bauherrn beläuft sich somit auf etwa 2500 Franken für den Bau der Parkplätze und zusätzlich rund 2000 Franken für Gebühren und Verfahren. Zudem wurde dem Bauherrn eine Busse auferlegt, da er ohne Genehmigung gebaut hatte. (noo)