Darum gehts
- Jonas Lauwiner inszeniert sich als König der Schweiz und vergrössert sein Reich
- Lauwiner arbeitet als Fachkraft für Industrial IT und Automatisierung
- Sein «Imperium» umfasst 145 Grundstücke in neun Kantonen
Er liebt den grossen Auftritt. Ganz standesgemäss eben. Uniform, Krone und sogar eine eigene Währung. Jonas Lauwiner (30) inszeniert sich gerne als Staatsmann und darüber hinaus. Kein Wunder: Schliesslich nennt er sich selber «König der Schweiz». «Man kann auf jeden Fall nicht sagen, dass ich es nicht bin. Denn wer ist es sonst? Niemand hat den Anspruch erhoben, es zu sein, abgesehen von mir», erklärte der Zuger die Selbstbetitelung diese Woche gegenüber Blick.
Und er arbeitet fleissig an seinem Imperium. Es wird grösser und grösser. Dafür sucht er nach Land ohne Besitzer und lässt sich beim Grundbuchamt eintragen. Ganz einfach. Bisher kam einfach niemand auf die Idee – besonders im grossen Stil, wie Lauwiner es macht.
«Das Grundstück ist belastet»
Alles begann mit einem Grundstück, das er zum zwanzigsten Geburtstag von seinem Vater geschenkt bekommen hatte. Doch es gibt Probleme im «Königreich Lauwiner». Konkret geht es um ein Industrieareal in Burgdorf BE. Das 5800 Quadratmeter grosse Gelände hatte der Dreissigjährige vor drei Jahren erstanden. Es gehörte Aebi Farben. Deswegen ist der Boden auch mit Schwermetallen belastet. Blei, Zink und Cadmium.
«Das Grundstück ist belastet, aus altlastenrechtlicher Sicht besteht aber kein Sanierungsbedarf», sagt Olivier Kissling von der Baudirektion Bern zu Blick. Heisst: Der Hobbymonarch muss sich nicht um das Blei im Boden kümmern.
Wohnt der «König der Schweiz» etwa in einem Tiny House?
Trotzdem gibt es Probleme. Der Grund: ein Tiny House. Das darf nicht dort stehen. Das Gelände ist ausschliesslich zur landwirtschaftlichen Nutzung eingetragen.
Wohnt der «König der Schweiz» etwa in einem Tiny House? Die Majestät winkt ab. «Jemand hat mich angefragt, ob er das Haus da hinstellen darf. Er hat Hilfe gebraucht, und ich habe ihm gesagt, dass er sein Tiny House ruhig da hinstellen kann.»
Die Baudirektion Burgdorf erteilte aber keine Bewilligung. Das war schon im Herbst 2023. Daraufhin bekam der Tiny-House-Bewohner ein Jahr Zeit, um sich einen neuen Standort zu suchen, wie die «Berner Zeitung» vergangenes Jahr berichtete. Doch nichts geschah. Noch immer steht das Minigebäude auf dem Grundstück. Es gab Probleme bei der Suche.
Burgdorfer Baudirektion hält sich bedeckt
Lauwiner betont: «Gegen mich wird nicht ermittelt, sondern das Verfahren betrifft den Tiny-House-Bewohner.» Dieser habe ein Baugesuch für einen anderen Standort gestellt, damit er dort sein Minihäuschen hinstellen kann. Das laufe noch. Der «König» sieht es gelassen. Er habe schliesslich nichts falsch gemacht.
Die Burgdorfer Baudirektion will sich dazu nicht äussern. «Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, nehmen wir dazu keine Stellung. Wir haben um Verständnis gebeten», sagt Rudolf Holzer, Leiter der Baudirektion Burgdorf, zu Blick.