Auf einen Blick
- Jonas Lauwiner kämpft in Bern um Fahrzeugzulassung
- Sein amphibisches Panzerfahrzeug wird als nicht verkehrssicher bezeichnet und abgelehnt
- Das Fahrzeug wurde im Kanton Zug zweimal geprüft und zugelassen
- Der «König von Burgdorf» spricht von Schikane und Willkür
Seit rund einem Monat lebt der selbst ernannte «König von Burgdorf» in seinem Domizil in Bern. Wie es das Schweizer Gesetz verlangt, wollte er sein importiertes royales Gefährt, seinen amphibischen Panzerspähwagen, am neuen Wohnort anmelden, um damit rechtmässig von A nach B zu gelangen.
Was aber in Zug, wo er früher wohnte, erlaubt war, sollte für den 29-Jährigen in Bern zum Spiessrutenlauf werden. Mit Blick hat der Hobby-Monarch über die vertrackte Situation gesprochen und macht seinem Ärger Luft. «Ich bin vor eineinhalb Monaten für die Politik nach Bern gezogen und habe mein Fahrzeug regelkonform eingelöst und in Bern entziehen sie mir nach fast zwei Monaten die Nummernschilder ohne plausible Erklärung», so Jonas Lauwiner (29). Der gelernte Automatiker arbeitet seit Jahren an seinem Imperium, wie Blick bereits früher berichtete.
In Zug geprüft und angenommen
Der Grund für die Ablehnung seines Gesuchs sei, dass das Fahrzeug nicht verkehrssicher wäre. «Das stimmt aber nicht. In meinem vorherigen Wohnkanton Zug wurde es zweimal geprüft und abschliessend nach den verlangten Anpassungen zugelassen», so Lauwiner. Die entsprechenden Unterlagen, die er Blick zukommen liess, bestätigen die Zulassung. Besonders fuchst ihn, dass er beim Umschreiben des Fahrzeugs vom Kanton Zug in den Kanton Bern neue Nummernschilder erhalten hat.
Kurz darauf erhielt er erneut Post. «Sie haben mir einen Brief geschickt, ich müsse Kontrollschilder und Fahrzeugausweis innert zehn Tagen abgeben», erklärt er. «Einfach so, die haben sich den Wagen nicht einmal angeschaut oder kontrolliert», empört er sich im Gespräch.
Sollte er dieser Aufforderung nicht innert der angegebenen Frist nachkommen, werde die Polizei eingeschaltet, um die Kontrollschilder einzuziehen. In dem Schreiben, das Blick vorliegt, ist weiter zu lesen, dass dies gleichzeitig zu einem Strafverfahren wegen Nichtabgabe trotz behördlicher Aufforderung führe. Dies kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden. «Die wollen einfach nicht, dass ich so ein Fahrzeug fahren darf», ist er sich sicher und spricht von «purer Willkür».
«König von Burgdorf» wittert Neid und Missgunst
Die Nummernschilder hat er mittlerweile abgegeben. «Ich halte mich ja ans Gesetz. Aber da bin ich wohl der Einzige», sagt er bedrückt. Der 29-Jährige befürchtet, man gönne ihm das Fahrzeug nicht.
Mal sei es die Farbe, mal sei es die Form – er wünscht sich, dass man ihm einfach mitteilt, was er denn ändern muss, damit er das Fahrzeug wieder nutzen kann. «Wäre es pink, würde sich wohl niemand aufregen», mutmasst er. Gegenüber Blick beteuert er auch, dass er es schliesslich ja auch «nicht übertreibe». Sprich nicht jeden Tag mit dem Gefährt rumkurve. «Ich nutze es lediglich einige Male pro Monat und nicht, um täglich zum Bahnhof zu fahren».
Keine Knautschzonen und keine Fluchtmöglichkeit
In einem Schreiben des Berner Strassenverkehrsamtes von Ende Juni ist Folgendes über den negativen Einspruchentscheid zu lesen: «Grundsätzlich ist das Fahrzeug für den militärischen Einsatz gebaut worden, hat eine beschusssichere Aussenhülle und daher keine Knautschzonen. Bei einem Unfall mit anderen Verkehrsteilnehmern muss mit schweren Verletzungen gerechnet werden. Das Fahrzeuginnere ist nur von oben erreichbar. Sollte bei einem Unfall das Fahrzeug auf dem Dach liegenbleiben, haben die Insassen keine Möglichkeit zu fliehen. Die Liste ist nicht abschliessend». Am Fusse des Schreibens heisst es weiter, dass das Strassenverkehrsamt in der Vergangenheit immer ablehnend auf solche Anfragen geurteilt habe.
Zug äussert sich nicht über andere Strassenverkehrsämter
Beim Strassenverkehrsamt in Zug heisst es auf Anfrage: «Grundsätzlich äussern wir uns nicht über die Prüftätigkeit anderer Strassenverkehrsämter und geben zu bedenken, dass eine Fahrzeugprüfung immer eine Momentaufnahme ist. Das Fahrzeug ist seit cirka eineinhalb Monaten nicht mehr im Kanton Zug immatrikuliert und somit ausserhalb unseres Zuständigkeitsbereichs.» Weiter bestätigt das Strassenverkehrsamt, dass das erwähnte Fahrzeug Ende 2023 im Kanton Zug «geprüft und anschliessend mit zusätzlichen Auflagen immatrikuliert wurde».
Dass das Ganze sich als dermassen schwierig gestaltet, verärgert den 29-jährigen Automatiker. Das Fahrzeug wieder in einem anderen Kanton einzulösen, sei jetzt nämlich auch keine Lösung mehr. «Die haben mir ohne Begründung eine kantonale Sperre reingedrückt», so Lauwiner. Wies aussieht, wird das Militärfahrzeug wohl noch eine Weile stillstehen.
Was Lauwiner tun kann, ist noch unklar
Vom Strassenverkehrsamt in Bern heisst es auf Anfrage, dass man nur für die eigenen Zulassungen Auskunft geben könne und man Kenntnis habe vom Fall. «Für eine gültige Zulassung muss das Fahrzeug den Vorschriften entsprechen, betriebs- und verkehrssicher sein», sagt Stephan Lanz vom Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt. «Der Kunde wurde schriftlich informiert, warum das Fahrzeug nicht zugelassen werden kann.» Weitere Details werden nicht mitgeteilt. Was Lauwiner zu tun habe, damit das Fahrzeug wieder eingelöst werden könne, sei noch zu klären.
Den Vorwurf, man wolle auf Berner Strassen schlicht keine alten Fahrzeuge, lässt Lanz nicht gelten. «Im Kanton Bern sind viele alte und ältere Fahrzeuge im Verkehr.» Allerdings sei bei «den Aspekten der Verkehrssicherheit und der Frage nach den massgebenden Vorschriften für alte Fahrzeuge die Abklärungen komplexer als bei Neufahrzeugen».
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