Eine Hochzeit in der Corona-Pandemie feiern? Das geht! Ein BLICK-Leserreporter berichtet am Freitagabend von einem Fest im Schloss Binningen im Kanton Basel-Landschaft. Rund 20 Personen seien im Saal gewesen und hätten gefeiert. Er alarmiert daraufhin die Polizei.
Marcel Wyss, Sprecher der Polizei Basel-Landschaft bestätigt, dass eine Kontrolle stattgefunden habe. Allerdings sei alles mit rechten Dingen zu und hergegangen. «Bei den Personen handelte es sich um Hotelgäste, die dort übernachtet haben», sagt er. Die geltenden Schutzmassnahmen seien allesamt eingehalten worden.
Gemäss der Verordnung des Bundes sind derzeit private Treffen und Feste in Innenräumen mit maximal fünf Gästen erlaubt. Die Personen-Regel in Hotel-Restaurants ist nicht explizit beschränkt, allerdings dürfen maximal vier Personen an einem Tisch sitzen. Von dieser Regel ausgenommen sind Eltern mit Kindern. Die Gäste dürfen ihre Maske abziehen, wenn sie am Tisch sitzen.
«Kein Unterschied, ob sich Hotelgäste untereinander kennen oder nicht»
Wie Markus Wenger, Geschäftsführer des Hotels, zu BLICK sagt, seien die 19 Erwachsenen und ein Kind Hotelgäste gewesen, die dort übernachtet haben. «Darum durften wir sie, im Rahmen des Schutzkonzeptes, welches wir strikt einhalten, im Restaurant bewirten.» Gemäss diesem hätten die Leute an fünf Vierertischen Platz genommen.
Verstösst der Hochzeits-Fall nicht gegen die Regel von privaten Veranstaltungen? Wenger sagt: «Wir machen keinen Unterschied, ob sich unsere Gäste, die im Restaurant essen, untereinander kennen oder nicht. Solange sie im Hotel übernachten, sehen wir die Vorgaben des Bundes als erfüllt.»
Und weil der Raum mithilfe einer Trennwand in zwei Hälften unterteilt war, hätten andere potenzielle Hotelgäste im zweiten Teil des Restaurants ebenfalls dinieren dürfen. (man)