Anspruchsvolle Ausbildung
Das ist der Weg zur Fluglizenz

Die private Fliegerei ist kein exklusiver Klub für Reiche. Der Weg ins Cockpit ist zwar kein Pappenstiel – aber durchaus machbar. So läuft die Flugausbildung.
Publiziert: 13.07.2022 um 18:24 Uhr
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Privatflieger: Der Weg ins Cockpit ist weit, aber machbar.
Foto: Zvg
Tobias Ochsenbein, Nicolas Lurati

Für viele Menschen ist die Luftfahrt eine faszinierende Sache. Auch für Bundesrat Alain Berset (50), wie es scheint. Was keiner bisher wusste: Er hat eine Fluglizenz.

Was braucht es eigentlich alles, um selber im Cockpit eines Kleinflugzeugs sitzen zu können?

Gesetzliche Voraussetzungen gibt es erst mal nicht viele: Erforderlich ist ein Mindestalter von 17 Jahren. Und ein sogenanntes Medical – dabei handelt es sich um ein medizinisches Flugtauglichkeitszeugnis, das von einem speziellen Fliegerarzt ausgestellt wird. Denn um fliegen zu können, muss man körperlich und geistig 100 Prozent fit sein.

Privatpilotenlizenz ist anspruchsvoll

«Für eine Privatpilotenlizenz muss man das entsprechende Engagement mitbringen», sagt Christian Schubert, Sprecher beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl). Er ist selber Pilot und verantwortlich für die Safety-Promotion Stay Safe, einer der grössten Safety-Plattformen Europas. Schubert weiter: «Eine Privatpilotenlizenz macht man nicht einfach so schnell nebenbei.»

Die Ausbildung macht man in der Regel berufsbegleitend, dann dauert es ein- bis eineinhalb Jahre. In der Schweiz bieten Flugschulen, aber auch Vollzeit-Ausbildungen während zwei bis drei Monaten an.

Der Lehrgang gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. «Die Theorie wird grösstenteils im Selbststudium absolviert, unterrichtet werden insgesamt neun Fächer: Grundlagen des Flugs, Flugzeugkenntnis, Flugleistung/Flugplanung, Navigation, Meteorologie, Luftfahrtrecht, menschliches Leistungsvermögen, Betriebsverfahren und Radiotelefonie», erklärt Experte Schubert.

Mindestens 45 Flugstunden bis zur Prüfung

Schliesslich muss beim Bazl eine Flugprüfung absolviert werden. Ist sie bestanden, geht es an den zweiten Teil der Ausbildung: mit einer Fluglehrerin, einem Fluglehrer ins Cockpit.

Das Gesetz sieht vor, dass Flugschülerinnen und -schüler mindestens 45 Flugstunden absolvieren. Aber: «Die Zahl ist sekundär. Es braucht so viele Flugstunden wie nötig, denn letztlich dreht sich alles um die Sicherheit», stellt Christian Schubert klar. Und er betont: «Pilot zu sein, ist eine Charaktersache. Es ist wichtig, stets den Überblick zu behalten und immer einen Plan B zu haben. Es kann immer etwas schiefgehen, und darauf muss man vorbereitet sein.» Das müsse man ernst nehmen.

Zu einer Good Airmanship, einer guten Flugfähigkeit, gehöre ein gutes Situationsbewusstsein und Urteilsvermögen. Daher sei es auch wichtig, sich selbstkritisch zu hinterfragen, mit anderen Piloten Erfahrungen auszutauschen und fliegerisch am Ball zu bleiben. Konkret: sich weiterzubilden. Stay Safe biete eine gute Gelegenheit dazu, sagt der Aviatik-Experte.

Die Kosten für die Ausbildung sind von der Eigenleistung der Flugschüler abhängig. «Die Ausbildungskosten für Privatpiloten bewegen sich zwischen 20’000 und 25’000 Franken – vergleichbar mit einer CAS- oder MAS-Weiterbildung», sagt Schubert.

Hat man die Ausbildung erst einmal im Sack, berechtigt sie zum Fliegen eines einmotorigen Flächenflugzeugs – mit einem Abfluggewicht von maximal zwei Tonnen.

Eingeschränkte Zonen und Militärsperrzonen»

Für den Lizenzerhalt müssen Pilotinnen und Piloten alle zwei Jahre mindestens zwölf Stunden Flugtraining plus ein Checkflug mit einem Fluglehrer absolvieren. «Dort werden unter anderem Situationen simuliert, etwa wie man sich bei einem Motor- oder Funkausfall sowie anderen Vorkommnissen an Bord verhält», erklärt Schubert. «Ein Pilot muss sich immer versichern, ob ein Luftraum offen oder geschlossen und entsprechend durchflogen werden darf oder nicht.»

Zum Vorfall von Bundesrat Alain Berset kann Schubert keine Aussagen machen: «Wir haben bis heute keine Informationen von Frankreich erhalten zur Luftraumverletzung von Bundesrat Berset. Die Zuständigkeit liegt bei den französischen Behörden.» Aus Erfahrung könne er aber sagen, dass Frankreich eine sehr komplexe Luftraumstruktur habe. «Es gibt viele eingeschränkte Zonen, Restricted Areas, und Militärsperrzonen – noch viel mehr als in der Schweiz.»

Auch in der Schweiz sei es im vergangenen Jahr zu rund 350 Luftraumverletzungen gekommen, sagt Schubert. Mehr als ein Drittel davon seien von ausländischen Luftfahrzeugen verursacht worden.

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