Zweiter Booster
Das musst du zur vierten Corona-Impfung wissen

Die ersten beiden Grundimpfungen plus die Booster-Impfung gegen Corona wurden vom Bund bezahlt. Wie sieht es nun beim vierten Piks aus? Blick beantwortet die wichtigsten Fragen zum zweiten Booster.
Publiziert: 16.06.2022 um 17:07 Uhr
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Aktualisiert: 07.06.2023 um 17:33 Uhr
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Der Bund empfiehlt grundsätzlich keinen zweiten Booster.
Foto: keystone-sda.ch
Laura Montani

Bald geht es für viele in die Sommerpause. Keine Sommerferien macht hingegen die Corona-Pandemie. Virologen warnen bereits vor einer Sommerwelle und die Behörden haben zurzeit noch keinen Notfallplan.

Gleichzeitig ist die Corona-Impfung wieder auf dem Tapet – und der zweite Booster, der in vielen Ländern schon längst verabreicht wird. Blick beantwortet die wichtigsten Fragen rund um den Piks Nummer vier.

Brauche ich einen zweiten Booster?

Nein, finden zumindest die Impfkommission (Ekif) und das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Sie empfehlen eine zweite Auffrischimpfung nur Personen mit stark geschwächtem Immunsystem. Für alle anderen sei das aus medizinischer Sicht schlicht nicht nötig, da eine vollständige Impfung oder Genesung nach wie vor gut vor schweren Erkrankungen schütze. Wer will, kann sich aber trotz ausstehender Empfehlung ein zweites Mal boostern lassen, hat der Bundesrat nun entschieden. Allerdings muss der Piks dann selbst berappt werden.

Welche Impfungen werden bezahlt?

Bei allen Corona-Impfungen, die BAG und Ekif empfehlen, werden die Kosten auch übernommen. Im Moment sind das die zwei Dosen Grundimmunisierung für alle ab fünf Jahren, sowie eine Auffrischimpfung für alle ab 12 Jahren. Bei Personen mit stark geschwächtem Immunsystem werden drei Dosen für die Grundimmunisierung und zwei Booster empfohlen.

Wer einen zweiten Booster will, aber nicht besonders gefährdet ist, muss diesen selbst bezahlen.

Brauche ich eine zweite Auffrischimpfung für die Ferien?

Das kommt auf das Reiseziel an. Grundsätzlich ist die Einreise auch mit einem negativen Test möglich. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass einzelne Länder einen zweiten Booster verlangen. Für die Einreise und den Aufenthalt in Frankreich, Portugal und Malta zum Beispiel darf die letzte Impfung nicht länger als neun Monate zurückliegen.

Wer in die Ferien will, sollte sich daher vorsichtshalber trotzdem noch über die Regeln im Zielland informieren. Momentan gelten aber in den meisten Ländern keine Einreisebeschränkungen mehr.

Wie komme ich an den zweiten Booster?

Das kommt ganz auf den Kanton an, noch bieten nicht alle die zweite Auffrischimpfung an. In den meisten Fällen wird der vierte Piks aber ziemlich sicher dort verabreicht, wo schon die letzten drei abgeben wurden: in den Impfzentren.

Wie viel kostet der zweite Booster?

Auch das ist vom Kanton abhängig, da der Bund selbst keine verbindlichen Vorgaben machen kann. Einzelne Kantone, etwa Solothurn, haben schon entschieden, den zweiten Booster zu bezahlen, in anderen – etwa Luzern oder Baselland – ist mit 60 Franken zu rechnen.

Darf eine Booster-Impfung, die noch nicht zugelassen ist, verabreicht werden?

Ja, der sogenannte Off-Label-Use ist möglich. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt muss die impfwillige Person allerdings darüber informieren. Jene Kantone, die den zweiten Booster bereits anbieten, machen daher auch zur Bedingung, dass erst ein Gespräch mit dem Impfarzt durchgeführt und eine Einverständniserklärung unterzeichnet wird.

Brauchen wir nicht sowieso alle im Herbst eine weitere Auffrischimpfung?

Das ist noch nicht klar. Ekif-Präsident Christoph Berger (60) hatte angekündigt, dass die Empfehlung womöglich nur für Risikogruppen ausgesprochen wird. Noch ist aber kein Entscheid gefallen. Sollte die Empfehlung für alle doch kommen, wird der zweite Booster gratis sein.

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