Wer vollständig geimpft oder genesen ist, ist gemäss aktuellen Daten und in der aktuellen Lage nach wie vor gut gegen eine schwere Covid-19-Erkrankung geschützt. Das findet der Bundesrat. Mit Ausnahme von Menschen mit einem stark geschwächten Immunsystem bestehe aus medizinischer und epidemiologischer Sicht daher im Moment keine Notwendigkeit für eine weitere Auffrischimpfung.
Aus ferientechnischer Sicht aber schon – jedenfalls in manchen Ländern. Selbst wenn man meist auch mit negativem Test einreisen kann, ist eine Impfung unter Umständen einfacher – etwa, wenn man mehrere Länder bereisen will.
Der Preis steht noch nicht fest
Daher hat der Bundesrat entschieden, dass sich Reiselustige ab sofort die vierte Impfung holen können – bei ihrem Hausarzt oder einer anderen Impfstelle. Bezahlen müssen sie die Spritze aber selbst, der Bund oder die Krankenkasse kommen nicht dafür auf. Wie teuer das wird, kann der Bund nicht sagen: «Der Preis wird durch die Kantone und Impfstellen bestimmt. Der Bund kann keine verbindlichen Preisvorgaben machen», heisst es im entsprechenden Faktenblatt.
Jedes Land bestimmt die Voraussetzungen für die Einreise selbst. Das kann ein Test sein oder eine Impfung. Unterschiedlich ist auch, welche Zeitspanne seit der letzten Impfung noch als Immunität anerkannt wird.
Der Bund empfiehlt Reisenden daher, sich kurz vor der Einreise über die entsprechenden Anforderungen zu informieren. Wenn ein Land eine längere Zeitspanne nach der Impfung als 270 Tage akzeptiert, ist das in der Schweiz ausgestellte Zertifikat weiterhin gültig.
Viele Länder ausserhalb Europas akzeptieren die elektronischen Zertifikate oder die schweizerische Zertifikats-App nicht. Das Covid-Zertifikat muss daher immer auch ausgedruckt in Papierform mitgeführt werden. Zudem sei abzuklären, ob das Reiseland allenfalls den gelben internationalen Impfausweis für die Einreise verlangt.
Jedes Land bestimmt die Voraussetzungen für die Einreise selbst. Das kann ein Test sein oder eine Impfung. Unterschiedlich ist auch, welche Zeitspanne seit der letzten Impfung noch als Immunität anerkannt wird.
Der Bund empfiehlt Reisenden daher, sich kurz vor der Einreise über die entsprechenden Anforderungen zu informieren. Wenn ein Land eine längere Zeitspanne nach der Impfung als 270 Tage akzeptiert, ist das in der Schweiz ausgestellte Zertifikat weiterhin gültig.
Viele Länder ausserhalb Europas akzeptieren die elektronischen Zertifikate oder die schweizerische Zertifikats-App nicht. Das Covid-Zertifikat muss daher immer auch ausgedruckt in Papierform mitgeführt werden. Zudem sei abzuklären, ob das Reiseland allenfalls den gelben internationalen Impfausweis für die Einreise verlangt.
Einen Nachweis für die Reise – wie etwa ein Flugticket – muss man nicht vorweisen. Das heisst: Auch wer hier bleibt, sich mit einer weiteren Auffrischung gegen das Corona-Virus aber sicherer fühlt, kann sich die vierte Impfung holen. Aber eben auf eigene Kosten.
Man soll mit dem Booster noch warten
Der Bundesrat empfiehlt den zweiten Booster für den Moment jedoch nicht: Auch für besonders gefährdete Personen sei es sinnvoller, die neue Auffrischimpfung erst dann durchzuführen, wenn die Infektionszahlen wieder ansteigen, weil der Impfschutz in den Wochen und Monate nach der Impfung am höchsten ist.
Noch vor den Sommerferien werden das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (Ekif) über den aktuellsten Stand betreffend Impfempfehlungen für den Herbst und Winter informieren. Eine Erweiterung des Personenkreises, für die ein zweiter Booster empfohlen wird, sei wahrscheinlich, heisst es.