Ferien in der Schweiz? Oder ein Besuch bei Verwandten, die hierzulande leben? Für viele Menschen ausserhalb des Schengen-Raums war das bis anhin nur möglich, wenn sie geimpft sind. Ungeimpfte aus den USA, Serbien, Indien und weiteren Ländern ausserhalb der EU durften nicht einreisen – auch nicht, wenn sie eine durchgemachte Covid-Erkrankung vorweisen können.
Abgestimmt mit EU-Staaten
Das ändert sich nun. Der Bundesrat hat am Freitag eine Lockerung der Einreise-Regeln für Touristinnen und Touristen aus Drittstaaten beschlossen. Neu dürfen auch Genesene für einen bewilligungsfreien Kurzaufenthalt in die Schweiz reisen, teilt die Regierung mit. Man habe diesen Entscheid in Abstimmung mit den Staaten des Schengen-Raums getroffen.
Die Quarantäne-Pflicht für Einreisende und andere Corona-Massnahmen an der Grenze hatte der Bundesrat schon im Februar aufgehoben. Ebenso wie fast alle anderen Corona-Beschränkungen.
Antigen-Test reicht neu
Um einreisen zu können, müssen Genesene neu zudem nicht mehr unbedingt einen PCR-Test vorweisen. Neu ist auch das Vorlegen eines Antigen- oder eines Antikörper-Test erlaubt.
Ausserdem hat die Landesregierung – analog zur EU – beschlossen, dass Genesenen-Zertifikate künftig nur noch 180 Tage und nicht mehr 270 Tage gültig ist. In der Schweiz ändert sich damit nichts, weil das Zertifikat sowieso nicht mehr im Einsatz ist. Und für die Einreise in Staaten, in denen das Schweizer Zertifikat anerkannt ist, besteht laut dem Bund bereits heute in der Regel eine maximale Gültigkeitsdauer von 180 Tagen. (lha)