Das Obergericht gelangte zum selben Schluss wie bereits im Juli 2019 das Bezirksgericht Zürich: Der 27-Jährige habe zwar innerhalb des Drogenrings keine grosse Entscheidungskompetenz und stehe auf einer unteren Hierarchiestufe, allerdings sei er keineswegs auf der untersten. Er sei mehr als nur «Handlanger» und Mittäter.
Das Obergericht sah es als erwiesen an, dass der Dominikaner zwei Frauen dazu brachte, ihre Wohnadressen als Lieferadressen für die Drogenpakete aus dem Ausland zur Verfügung zu stellen. Er habe sich zudem aktiv an der Entgegennahme der Pakete beteiligt. In den Paketen war über ein Kilogramm reines Kokain sowie Kokaingemisch.
Kein Wohnsitz in der Schweiz
Das Obergericht bestätigte deshalb das Urteil des Bezirksgerichtes und verhängte wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz eine Freiheitsstrafe von 40 Monaten, ohne Bewährung. Davon sass er bereits fast ein Jahr in Untersuchungshaft und im vorzeitigen Vollzug in der Pöschwies ab.
Hat der 27-Jährige seine Freiheitsstrafe in der Schweiz abgesessen, wird er anschliessend für 10 Jahre des Landes verwiesen. Die Härtefall-Regelung, die ihm trotz Katalog-Delikt den Verbleib in der Schweiz ermöglichen würde, kommt bei ihm nicht zur Anwendung. Er wohne ohnehin in Spanien und habe in der Schweiz keinen Wohnsitz, schreibt das Obergericht in seinem Urteil.
Damit gehört der Mann zu den 58 Prozent der verurteilten Ausländer, die durchschnittlich ausgeschafft werden. Zu wenig, findet die SVP und verlangt die Abschaffung der Härteklausel.
Schon mehrfach verurteilt
Sein Anwalt forderte vergeblich eine kürzere Freiheitsstrafe und einen Landesverweis von nur acht Jahren. Der junge Dominikaner steht seit Jahren mit dem Gesetz in Konflikt. Auch in Spanien wurde der Vater von drei Kindern schon zwei Mal wegen Drogenhandels verurteilt.
Weil das Zürcher Obergericht davon ausgehen musste, dass der Verurteilte die Verfahrenskosten ohnehin nicht zahlen kann, wird sein Nissan-SUV, der nach seiner Verhaftung sichergestellt wurde, nun verkauft. Der Erlös fliesst dann in die Gerichtskasse.
Eigentlich hätte der Mann Mitte März vor Gericht erscheinen sollen. Wegen der Corona-Pandemie wurde der Prozess jedoch abgesagt und das Verfahren dann – wie viele andere Fälle – schriftlich geführt. (sf/SDA)