Auf einen Blick
- Umweltkommission des Ständerats will Verbandsbeschwerderecht für 16 Wasserkraftprojekte einschränken
- Umweltverbände sehen darin einen Angriff auf die Demokratie
- Die Kriterien für den Solarexpress werden aufgeweicht
Das Stromgesetz war ein grosser Erfolg für eine breite Allianz im Parlament und diverse Umweltschutzverbände. Erneuerbare Energien wie Wind-, Wasser- oder Solarkraft sollen ausgebaut werden. Grosse Umweltschutzverbände standen ebenfalls hinter dem Kompromiss – auch weil sie mit dem sogenannten Verbandsbeschwerderecht noch immer die Möglichkeit hätten, Einsprachen gegen einzelne Projekte einzulegen. Doch genau das gerät jetzt ins Wanken.
Geht es nach den Umweltpolitikern des Ständerats (UREK-S), soll das Verbandsbeschwerderecht für 16 Wasserkraftprojekte eingeschränkt werden, denen das Volk im Rahmen des Stromgesetzes zugestimmt hat. «Trotz des Versprechens, das bei der Volksabstimmung vor nur wenigen Monaten gemacht wurde», kritisiert die SP. «Diese Entscheidung tritt unsere demokratischen Prozesse mit Füssen.»
«Stimme der Natur massiv einschränken»
Auch die Umweltverbände sind sauer. «Eine Mehrheit der UREK-S will das Verbandsbeschwerderecht und damit die Stimme der Natur massiv einschränken», schreibt der WWF in einer Medienmitteilung. Das wäre ein schwerer Schlag gegen den Rechtsstaat und ein massiver Vertrauensverlust in die Politik, heisst es weiter.
Für Mitte-Ständerat Beat Rieder (61) ist das aber kein Problem: «Mit dem Stromgesetz haben wir der Bevölkerung versprochen, dass diese 16 Projekte auch gebaut werden. Dieses Versprechen müssen wir halten», sagt Rieder. «Mit den Beschwerden wird das Volk an der Nase herumgeführt und der Ausbau der wertvollen Wasserkraft als tragende Säule der Energiewende vereitelt!»
Eines der 16 Projekte ist der Stausee Trift im Berner Oberland. Es steht jetzt im Gesetz. Doch schon vor der Abstimmung hatte die Naturschutzorganisation Aqua Viva um Nationalrätin Martina Munz (68) Einsprache eingelegt. Gegen das Gornerli-Projekt bei Zermatt hatte die Stiftung Landschaftsschutz bereits Widerstand angekündigt – einer, der jetzt unmöglich werden könnte.
Solarexpress soll verlängert werden
Es sind noch weitere Erleichterungen für die Bauer von Wind-, Wasser oder Solaranlagen geplant. So soll kein Richtplaneintrag mehr nötig sein, wenn eine Anlage in einem Gebiet geplant ist, das der Kanton als «geeignet» ansieht. «Somit gibt es keine Verdoppelungen», sagt Rieder. Weiter sollen die Bauherren von Energieanlagen entlastet werden, indem sie schützenswerte Lebensräume nicht mehr direkt beim Bauprojekt ersetzen müssen. Stattdessen dürfen sie den Kanton dafür bezahlen, dass dieser Schutzräume suchen. «Für die Projektträger ist es oftmals nicht möglich, geeignete Gebiete zu finden. Die Kantone haben die Übersicht.»
Auch der Solarexpress soll verlängert werden. Bislang galt: Bis 2025 muss ein Teil der Energie ans Netz, sonst gibt es keine Subventionen. Neu muss das Projekt bis dahin nur öffentlich aufgelegt werden. «Wenn wir das nicht machen, werden lange geplante und weit fortgeschrittene Projekte nicht gebaut», sagt Rieder. «Mit der Auflage haben die Initianten der jeweiligen Projekte bereits viel investiert. Sie haben ein Interesse daran, die Solaranlage dann auch zügig zu bauen.»