Es ist ein grosser Erfolg für Energieminister Albert Rösti (56). Auch wenn das definitive Ergebnis noch nicht feststeht, ist jetzt schon klar: Die Schweiz sagt deutlich Ja zum Stromgesetz. Doch was ändert sich jetzt konkret? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Was ändert sich mit dem Ja?
Das Gesetz enthält ein Bündel von verschiedenen Massnahmen. Neben neuen Zielen zum Ausbau erneuerbarer Energiequellen enthält das Strom-Paket auch Instrumente, um effizienter mit der Energie umzugehen. Die Übersicht über die wichtigsten Massnahmen:
- Mindestvergütung für kleinere Solaranlagen: Der Ausbau soll weiterhin zu einem grossen Teil auf Gebäuden stattfinden. Fördergelder werden darum verlängert und es gibt Mindesttarife für jene, die Solarstrom ins Netz einspeisen. Neu können Quartiere lokale Elektrizitätsgemeinschaften bilden und dadurch mit selbstproduziertem Solarstrom handeln.
- Erleichterte Planung: Die Kantone müssen Gebiete festlegen, wo grosse Solar- und Windkraftanlagen gebaut werden können. Diese profitieren von erleichterten Planungsbedingungen und ihnen kommt ein nationales Interesse zu. Was zur Folge hat, dass Klagen von Naturschützern weniger Chancen haben.
- Mehr Wasserkraft: 16 Wasserkraftprojekte profitieren von erleichterten Bewilligungen und können so schneller gebaut werden. So soll mehr Strom produziert und gespeichert werden.
- Solarpflicht: Auf grossen Dächern und Fassaden, die neu gebaut werden und über 300 Quadratmeter gross sind, müssen künftig Solarpanels montiert werden.
- Winterreserve: Damit wir im Winter genügend Strom haben, müssen grosse Speicherwasserkraftwerke Wasser zurückhalten, das im Notfall abgerufen werden kann.
Werden mit dem Gesetz neue AKW gebaut?
Nein. Das Gesetz handelt von erneuerbaren Energien. Ob wieder neue Kernkraftwerke gebaut werden sollen, dürfte aber bald zum Thema werden: Nachdem die Blackout-Initiative eingereicht wurde, die das Neubauverbot von AKWs aufheben will, dürfte Rösti bald entscheiden, ob es einen Gegenvorschlag dazu gibt.
Wird jetzt unsere Natur verbaut?
Zum Teil. Natürlich kann mehr gebaut werden. Es gibt aber Ausnahmen, wo keine neuen Anlagen gebaut werden können, zum Beispiel in Biotopen von nationaler Bedeutung und in Wasser- und Zugvogelreservaten.
Kann ich noch Einsprache erheben, wenn mir ein Projekt nicht gefällt?
Ja. Einsprachen bleiben möglich. Je nach Projekt können die Chancen auf Erfolg aber kleiner werden, weil die Anlagen jetzt als nationales Interesse gelten.
Wird jetzt der Strom teurer?
Nein. Damit mehr gebaut wird, werden die bestehenden Fördermittel, die es schon heute gibt, verlängert. Finanziert werden sie – ebenfalls wie bisher – mit dem Netzzuschlag. Der liegt bei 2,3 Rappen pro Kilowattstunde.
Auch das neue System einer «gleitenden Marktprämie» wird damit finanziert. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher würden also keine neuen Kosten entstehen, schreibt das Bundesamt für Energie.
Sind wir jetzt alle Strom-Sorgen los?
Jetzt kann zwar vieles schneller gehen – doch eine Garantie dafür gibt es nicht. Noch immer sind Einsprachen möglich, die den Bau verzögern oder verhindern können. So zum Beispiel beim Wasserkraftwerk Trift, wo bereits eine Beschwerde eingereicht wurde. Das verzögert den Bau oder verhindert Projekte ganz. Dieser Strom muss ersetzt werden.
Dazu kommt: Damit der Strom auch fliesst, müssen die Stromnetze um- und ausgebaut werden. Das dauert und geht ins Geld.