Auf einen Blick
- Parlament ringt um Finanzierung der 13. AHV-Rente
- Mischvariante mit Erhöhung von Mehrwertsteuer und Lohnbeiträgen wird thematisiert
- Höhere Ehepaarrenten werden ebenfalls ins Auge gefasst
Das Parlament steht mit der Finanzierung der 13. AHV-Rente vor einer Herkules-Aufgabe: 4 bis 5 Milliarden Franken jährlich müssen her, sonst schmelzen die Reserven im AHV-Fonds bald einmal dahin. Der Bundesrat will die 13. AHV-Rente mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte sichern.
Im Parlament zeichnet sich ein heftiges Ringen ab. SVP und FDP wollen die Finanzierungsfrage erst mit der nächsten grossen AHV-Reform klären. Mitte-Links hingegen drängt auf einen rascheren Fahrplan.
Bereits steht nämlich der nächste AHV-Ausbau zur Debatte. Eine Mitte-Volksinitiative will die Deckelung der Ehepaarrenten kippen, was weitere 4 Milliarden Franken jährlich kosten würde. SP und Mitte haben also beide Interesse an Zusatzeinnahmen, um ihre Projekte zu sichern.
Stufenweise Zusatzeinnahmen
In der ständerätlichen Sozialkommission geben sie nun entsprechend den Takt vor. Favorisiert wird dabei eine Mischvariante. Auf die jüngste Sitzung hin musste das Bundesamt für Sozialversicherungen entsprechende Optionen aufzeigen – mit zusätzlichen Lohnbeiträgen von maximal 0,8 Prozentpunkten und einer höheren Mehrwertsteuer von maximal einem Prozentpunkt. Die Erhöhung kann dabei gestaffelt erfolgen, so die Idee.
Drei Varianten hat das Bundesamt daraufhin berechnet. Je nach Modell starten die Erhöhungen stufenweise ab 2026 oder 2027 und werden spätestens ab 2030 voll ausgeschöpft. Im Jahr 2035 würden so 4,2 Milliarden an Lohnbeiträgen und 4 Milliarden an Mehrwertsteuer zusätzlich in die AHV fliessen. Der AHV-Fonds würde mit den Mehrkosten dennoch auf gegen 90 Prozent einer Jahresausgabe sinken.
Neues Modell wird berechnet
Nun zeigt sich: Die Mitte-Links-Allianz zielt weiter auf eine Kombilösung und lässt die Bundesverwaltung für die nächste Sitzung Ende Februar ein weiteres Modell berechnen.
Die Eckwerte dabei: Ab 2027 soll die Mehrwertsteuer um 0,5 Prozentpunkte steigen, wobei der Bundesrat diese später – beispielsweise 2030 – um weitere 0,5 Prozentpunkte erhöhen kann. Analog dazu sollen auch die Lohnbeiträge ab 2027 in zwei Schritten um jeweils 0,4 Prozent erhöht werden.
Im Gegenzug soll der AHV-Bundesbeitrag bei 20,2 Prozent der AHV-Ausgaben bleiben. Zudem wird der Spielraum erweitert, indem die Mindestlimite des AHV-Fonds von 100 auf 80 Prozent gesenkt wird.
Zehn Berichte vorgelegt
Insgesamt zehn Berichte hat die Verwaltung bisher vorgelegt. Eine von rechts angedachte Variante zielt auf eine auf 5 Jahre befristete Mehrwertsteuererhöhung um maximal 0,3 Prozentpunkte. Zudem sollten die zusätzlichen Kantonssteuern aus der 13. AHV-Rente aufgerechnet und ins Ausland gezahlte 13. Altersrenten gekürzt werden.
Das Resultat: Zwar würde vorübergehend über eine Milliarde zusätzlicher Mehrwertsteuer in die AHV fliessen, doch nach Ablauf der Frist würde der AHV-Fonds rasant geleert. Immerhin 700 Millionen Franken könnte der Bund Kantonen und Gemeinden abknöpfen. Gekürzte Auslandsrenten hingegen würden finanziell kaum ins Gewicht fallen. Allerdings stellen sich hier grosse rechtliche Hürden.
Entlastung via ALV?
Die Kommission hat weitere Ideen gewälzt, um den AHV-Haushalt zu verbessern. Thematisiert wird etwa eine höhere Tabaksteuer. Ebenso eine stärkere Missbrauchsbekämpfung bei der Unternehmensreform II, durch welche die AHV Einnahmen verloren hat.
Im Gegenzug lockt den Arbeitnehmenden anderweitig eine Entlastung. Die Arbeitslosenversicherung ist derzeit gut dotiert – und so könnten die ALV-Beiträge in wenigen Jahren sinken. Eine Reduktion um 0,3 Prozentpunkte würde für die Wirtschaft um fast 1,2 Milliarden Franken entlasten.
Schon in der Frühlingssession könnten die Ständeräte bei der AHV-Finanzierung Nägel mit Köpfen machen. Mitte-Links hat dort eine Mehrheit, im Nationalrat hingegen wäre die Allianz auf weitere Verbündete angewiesen.