Werbung, Laubbläser, Kuhglocken
An diesen Gesetzen erkennst du, ob du in der Stadt oder auf dem Land lebst

Das geplante Werbeverbot in Zürich zeigt einmal mehr: Themen von Stadt- und Landgemeinden unterscheiden sich häufig. Eine Übersicht von Laubbläsern bis zu Kuhglocken.
Publiziert: 27.03.2025 um 12:35 Uhr
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Aktualisiert: 28.03.2025 um 10:54 Uhr
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Das Zürcher Stadtparlament will Werbung verbieten. Ein Entscheid, der in der links-grünen Stadt zwar für Aufsehen sorgte, aber nicht allzu sehr überrascht.
Foto: Pius Koller

Darum gehts

  • Städtische und ländliche Anliegen unterscheiden sich oft
  • So gibt es etwa in Basel-Stadt eine Entschädigung, wenn man auf das Auto verzichtet
  • In der Gemeinde Aarenwangen kämpft man dagegen für Kuhglocken
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Deborah BischofRedaktorin Politik

Es gab viel zu reden. Vergangene Woche entschied sich das Zürcher Stadtparlament knapp für ein Werbeverbot. Eingebracht hatte den Vorstoss die Alternative Liste. Sie argumentierte, Werbung rege den Konsum an und sei schlecht für die Umwelt. Trotz grosser Empörung war klar: Wenn ein solches Verbot Chance hat, dann in einer Stadt wie Zürich. Es gibt weitere Beispiele, wo sich Stadt und Land spalten.

1

Laubbläser

Bleiben wir gleich in Zürich. Hier sorgte Ende Februar bereits ein anderer Entscheid für Kopfschütteln: Als der Gemeinderat sich gegen Laubbläser aussprach. Benzinbetriebene Geräte sollen verboten werden und elektrische dürfen nur noch im Herbst im Einsatz sein. Die Begründung: Die Bläser werden übermässig genutzt, schaden den Lebensräumen von Kleinlebewesen und machen unnötig Lärm. Typisch Zürich, oder?

2

Betteln

Bettlerinnen und Bettler halten sich vorwiegend in grossen Städten auf. Naheliegend ist deshalb, dass sich vor allem Kantone mit grossen Städten wie Basel-Stadt, Zürich, Luzern, Bern oder St. Gallen immer wieder mit dem Thema befassen. Soll betteln erlaubt sein oder nicht? Während einige Kantone ihre Bettelverbote mittlerweile wieder gelockert haben, diskutieren andere noch darüber.

3

Tauben füttern

Für viele Städte sind sie eine Plage: Tauben. Deshalb ist es in vielen Kantonen mittlerweile verboten, Tauben zu füttern. Darunter etwa in Zürich, Luzern oder Basel-Stadt. Wer es trotzdem tut, kann gebüsst werden. So musste in Luzern eine Seniorin 100 Franken Busse bezahlen, weil sie eine Taube gefüttert hatte. (Blick berichtete). 

4

Feuerwerk

Sie verärgern vor allem Vororte und Landgemeinden. Während Feuerwerke in Zürich, Bern oder Genf noch erlaubt sind, haben einzelne Gemeinden wie Bubikon ZH, Hombrechtikon ZH oder Gossau ZH diese bereits verboten. Am stärksten ist die Abneigung in Graubünden: Rund 35 Gemeinden verzichten auf Feuerwerk, vor allem der Natur und den Wildtieren zuliebe. Die regionalen Unterschiede könnten bald aufgehoben werden, wenn die nationale Feuerwerksinitiative zur Abstimmung kommt. Diese wird derzeit im Parlament beraten.

5

Geld für Autoabgabe

Wer auf dem Land wohnt, ist oft auf ein Auto angewiesen. Anders in den Städten. Dort ist das Auto heiss umstrittener Diskussionspunkt, etwa bei Tempo 30. Diese Woche entschied der Kanton Basel-Stadt: Wer sein Auto abmeldet, erhält noch Geld vom Staat. Er wird mit 1500 Franken entschädigt. Mit der «Umweltprämie» will der Kanton einen Anreiz schaffen, dass Baslerinnen und Basler auf klimafreundliche Alternativen umsteigen, wie öffentliche Verkehrsmittel oder Car-Sharing. Die Aktion soll auf das Ziel einzahlen, bis 2037 klimaneutral zu werden. Und in Zürich gibt es Wohnsiedlungen, bei denen nur eine Chance auf Wohnungen hat, wer kein Auto besitzt. 

6

Kuh- und Kirchenglocken

Im 5000-Seelen-Dorf Aarwangen BE sind Kuhglocken im Gesetz verankert. Nachdem zwei zugezogene Paare diese aus Lärmgründen verbieten wollten, formierte sich Widerstand. Dorfbewohnerinnen und -bewohner lancierten eine Initiative, die neben Kuhglocken- auch Kirchenglockengeläute bewahren wollte. Diese seien Schweizer Tradition, so die Begründung. Im Dezember 2024 stimmte die Gemeinde für die Glocken.

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