Parlament kann sich nun äussern
Bundesrat sieht in der Feuerwerksinitiative keinen Nutzen

Das Parlament kann sich zum Verbot von lauten Feuerwerken äussern. Der Bundesrat empfiehlt, die «Feuerwerksinitiative» ohne direkten oder indirekten Gegenvorschlag abzulehnen. Er hat am Mittwoch die entsprechende Botschaft verabschiedet.
Publiziert: 16.10.2024 um 10:06 Uhr
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Aktualisiert: 16.10.2024 um 10:07 Uhr
Der Bundesrat will keinen Gegenvorschlag für die Feuerwerksinitiative.
Foto: Keystone
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk (Feuerwerksinitiative)» ab und argumentiert, dass die Kantone und die Gemeinden bereits über die Rechtsgrundlagen verfügen, um Feuerwerke einzuschränken. Das teilte die Landesregierung mit. Viele Städte und Gemeinden schränkten heute die Verwendung von Feuerwerk zeitlich und/oder örtlich ein.

Die am 3. November 2023 eingereichte Initiative verlangt die Ergänzung der Bundesverfassung mit einem Artikel 74a. Demnach sollen der Verkauf und das Verwenden von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, verboten werden. Die kantonalen Behörden können auf Gesuch hin für Anlässe von überregionaler Bedeutung Ausnahmen bewilligen.

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