Böllern an Silvester
Darauf musst du beim Feuerwerk-Import achten

Schweizerinnen und Schweizer kaufen ihr Silvester-Feuerwerk gerne im grenznahen Ausland ein. Nicht alle denken dabei aber an die Einfuhrbestimmungen. – Und nicht alle freuen sich über die Böller.
Publiziert: 26.12.2023 um 15:36 Uhr
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Aktualisiert: 29.12.2023 um 15:12 Uhr
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Silvester steht vor der Tür.
Foto: Keystone
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Tobias OchsenbeinRedaktor Politik

Silvester steht vor der Tür. Am 31. Dezember werden die dunklen Abendstunden mit Feuerwerk bunt beleuchtet. Und das neue Jahr mit Raketen und Böller willkommen geheissen.

In den Tagen vor dem Jahreswechsel fahren Schweizerinnen und Schweizer darum vermehrt ins grenznahe Ausland. Zum Feuerwerk-Shoppen. Nur: Wer Pyrotechnik in die Schweiz einführen will, muss einiges beachten. Darauf macht das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) aufmerksam.

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Keine Kracher, Böller und Petarden

Grundsätzlich benötigen alle, die Feuerwerkskörper importieren möchten, eine Einfuhrbewilligung vom Bundesamt für Polizei (Fedpol). Die gute Nachricht: Pyrotechnische Gegenstände zu Vergnügungszwecken dürfen bis zu einem Gesamtgewicht von 2,5 Kilogramm brutto pro Person ohne Bewilligung eingeführt werden. Allerdings nur, sofern die Feuerwerkskörper in der Schweiz auch tatsächlich erlaubt sind.

Grundsätzlich gilt nämlich, dass Feuerwerk, das auf dem Boden explodiert, nicht importiert werden darf – etwa Kracher, Böller und Petarden. Gleiches gilt für sogenannte Lady-Crackers, die länger als 22 Millimeter sind und/oder einen Durchmesser von mehr als drei Millimetern haben.

Stellt das Zollpersonal bei der Einfuhr verbotene Feuerwerkskörper fest, werden diese beschlagnahmt. Eine Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz werde zudem zur Anzeige gebracht, teilt das BAZG weiter mit.

Nicht alle freuen sich

Was für die einen der Höhepunkt eines gelungenen Fests ist, ärgert Tierbesitzer wie Corinne Meister (48). Die Informatikerin hält Hühner, Katzen und einen Hund. «Meine Tiere finden die Böllerei alles andere als toll.» Sie unterstützt deshalb eine Volksinitiative, die private Feuerwerke, die Lärm machen, verbieten möchte.

Die Volksinitiative zur Einschränkung von Feuerwerk am 1. August und an Silvester wurde Anfang November eingereicht. Sie ist zustande gekommen. Damit wird die Schweizer Stimmbevölkerung über die Initiative befinden.

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Hier ist Böllern schon verboten

Einige Gemeinden kennen bereits heute ein Feuerwerksverbot – ganz oder teilweise. In der Berner Innenstadt ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern seit 2021 verboten. Es fehle der Platz dazu, die Gassen seien zu eng, so die Begründung. Zudem gehört der Stadtteil zum Unesco-Weltkulturerbe.

Auch in Davos GR gilt seit 2020 ein Feuerwerksverbot – und zwar in der ganzen Gemeinde. Das Volk hat in einer Abstimmung ein Verbot unterstützt.

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