Diese Regeln gelten
Aufgepasst beim Feuerwerk-Import!

Am 1. August werden wieder fleissig Böller in die Luft geschossen. Doch wer sein Feuerwerk im Ausland kauft, muss einiges beachten.
Publiziert: 18.07.2024 um 00:02 Uhr
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Aktualisiert: 18.07.2024 um 10:53 Uhr
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Feuerwerk am 1. August ist beliebt.
Foto: Keystone
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Tobias BruggmannRedaktor Politik

Für viele gehört es zum 1. August wie die Weggen und Lampions: Feuerwerk in den dunkeln Nachthimmel schiessen. Um Geld zu sparen, fahren Schweizerinnen und Schweizer dafür gerne ins Ausland. Doch dabei ist Vorsicht geboten, warnt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit. Diese Regeln gelten.

Die Bewilligung

Grundsätzlich braucht man für die Einfuhr von Feuerwerkskörpern eine Bewilligung vom Bundesamt für Polizei. Jedoch gibt es eine Ausnahme, von der die 1.-August-Käufer profitieren können. «Pyrotechnische Gegenstände zu Vergnügungszwecken» dürfen ohne Bewilligung eingeführt werden, sofern das Feuerwerk in der Schweiz erlaubt ist. Dabei gilt eine Gewichtsbeschränkung von 2,5 Kilogramm brutto pro Person.

Das Verbot

Grundsätzlich verboten ist die Einfuhr von Feuerwerk, das auf dem Boden explodiert. Also Kracher, Böller und Petarden. «Weiter zur Einfuhr verboten sind ‹Lady Crackers›, die länger als 22 Millimeter sind und/oder einen Durchmesser grösser als 3 Millimeter aufweisen», heisst es in der Medienmitteilung. 

Dazu kommt: Selbst wenn die Einfuhr erlaubt ist, gibt es noch keine Garantie, dass man sie auch zünden darf. So können zum Beispiel Gemeinden ein Feuerverbot wegen der Trockenheit erlassen. In gewissen Dörfern ist zudem das Abbrennen von Feuerwerk generell verboten, zum Beispiel in Davos GR. Wer sich nicht dran hält, riskiert eine Busse. 

Die Anzeige

Wenn Zöllner verbotenes Feuerwerk entdecken oder eine Einfuhrbewilligung fehlt, werden die Böller sichergestellt. «Eine Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz wird bei der zuständigen Behörde zur Anzeige gebracht.»

Die Politik

Schon bald dürfte das Volk über Feuerwerke abstimmen. Kürzlich wurde eine Initiative eingereicht. Das Komitee aus Umwelt- und Tierschutzkreisen will, dass private Feuerwerke, die Lärm machen, untersagt werden. Sie seien unzeitgemäss und würden Umwelt, Tieren und Menschen schaden. Laute Feuerwerke wollen die Initiantinnen und Initianten nur noch an überregionalen Anlässen zulassen. Der Bundesrat ist gegen die Initiative. 

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