Nein, nein und nochmals nein. Der Bundesrat will auch vom neusten Versuch nichts wissen, dass die Schweiz anderen Staaten die Weitergabe von Waffen aus Schweizer Produktion an die Ukraine doch noch erlauben könnte.
In der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats (SiK-N) hatten sich FDP und SP gemeinsam mit GLP und Mitte am Dienstag zu einem Kompromiss zusammengerauft. Mit der parlamentarischen Initiative soll der Bundesrat für klar definierte Länder ausnahmsweise eine Nichtwiederausfuhrerklärung auf fünf Jahre befristen können.
Kommission schlägt 5-Jahres-Frist vor
Die Weitergabe von Waffen in ein Kriegsland wie aktuell die Ukraine wäre möglich, wenn dieses Land von seinem völkerrechtlichen Selbstverteidigungsrecht Gebrauch macht. Dabei müsste der Uno-Sicherheitsrat oder die Uno-Generalversammlung mit Zweidrittelmehrheit einen Angriffskrieg als völkerrechtswidrig erklären.
Die Gesetzesänderung würde auch rückwirkend gelten. Nichtwiederausfuhrerklärungen, die mehr als fünf Jahre vor dem Inkrafttreten unterzeichnet worden sind, könnten vom Bundesrat auf Gesuch einer ausländischen Regierung aufgehoben werden.
Kriegsparteien müssen gleich behandelt werden
Der Bundesrat aber will davon nichts wissen. Obwohl es im Ausland auf völliges Unverständnis stösst, dass die Schweiz anderen Staaten aus Neutralitätsgründen die Weitergabe von Kriegsmaterial verbietet.
In ihrer schriftlichen Antwort auf den Vorstoss verweist die Regierung auf die Haager-Konvention von 1907. Demnach folge aus dem Neutralitätsrecht, dass Kriegsmaterial nicht mit der Absicht an Drittstaaten geliefert werden darf, um es an eine bestimmte Kriegspartei weiterzuleiten. Hier gelte auch das Gleichbehandlungsgebot, betont der Bundesrat: «Würde der Bundesrat der Wiederausfuhr von Kriegsmaterial in die Ukraine zustimmen, wären auch Ersuchen für die Weitergabe von Kriegsmaterial an Russland zu genehmigen.»
Gleiche Regeln für direkte und indirekte Lieferungen
Die Nichtwiederausfuhr-Erklärung diene dem gleichen Zweck wie das Kriegsmaterialgesetz, mit dem der Gesetzgeber verhindern wolle, dass aus der Schweiz stammendes Kriegsmaterial in Konfliktgebiete ausgeführt wird oder dort auftaucht. Daher beurteile der Bundesrat Gesuche zur Weitergabe von Schweizer Waffen anhand der gleichen Kriterien wie eine Kriegsmaterialausfuhr aus der Schweiz – nämlich abschlägig.
Daran ändere auch der Kompromissvorschlag der SiK-N nichts. Autorisiere der Uno-Sicherheitsrat nämlich militärische Massnahmen, seien diese völkerrechtlich verbindlich und das Neutralitätsrecht komme schon heute nicht zur Anwendung. Für den Konflikt in der Ukraine ist keine solche Resolution zustande gekommen, hält der Bundesrat fest. Das überrascht nicht, immerhin sitzt Russland als ständiges Mitglied im Uno-Sicherheitsrat. Und Beschlüsse der Generalversammlung sind völkerrechtlich nicht verbindlich.
Der Bundesrat sieht deshalb seine Hände nach wie vor gebunden. Die offizielle Schweiz will die Weitergabe von Rüstungsgütern aus heimischer Produktion deshalb auch weiterhin verweigern.