Es ist der grosse Ärger für die Autofahrer. Teilweise dauern die Staus auf Schweizer Strassen stundenlang. Da kann es verlockend sein, auf eine Nebenstrasse auszuweichen. Doch die belasten die Dörfer. «Gerade durch die Dörfer entlang der Nord-Süd-Achsen entstehen teilweise prekäre Situationen», kritisieren die Verkehrspolitiker des Nationalrats. Dies, weil Navis den Verkauf auf Hauptstrassen umleiten, «teilweise sogar durch Nebenstrassen und auf Strassen, die temporär für den Durchgangsverkehr von den Behörden gesperrt wurden».
Das soll sich ändern, fordern die Verkehrspolitiker in einem Vorstoss. Der Bundesrat solle die gesetzliche Grundlage schaffen, damit die Navi-Betreiber künftig angeordnete Strassensperrungen abbilden müssen, fordert die Kommission. Technisch sei die Übermittlung solcher Daten möglich. Entsprechend müssten die Betreiber gezwungen werden, diese Verkehrsbeschränkungen abzubilden und den Verkehr nicht auch noch auf diese Strecken zu lenken.
«Ureigensten Interesse, korrekte Informationen zur Verfügung zu stellen»
Doch der Bundesrat will davon nichts wissen. Zum einen sei eine gesetzliche Pflicht nicht notwendig. Schon heute würden temporäre Strassensperrungen angezeigt werden. «Es liegt im ureigensten Interesse der Anbieter von Navigationssystemen, ihrer Kundschaft möglichst korrekte und aktuelle Verkehrs- und Strasseninformationen zur Verfügung zu stellen», schreibt der Bundesrat um Verkehrsminister Albert Rösti (57) in seiner Antwort.
Dazu stellen sich viele rechtliche Fragen. Damit eine Sperre rechtsverbindlich sei, müssten die temporären Fahrverbote verfügt werden. Navi-Betreiber aus dem Ausland könne man sowieso nicht verpflichtet, nur eine Strafnorm sei allenfalls denkbar. «Hier ergeben sich aber erhebliche Vollzugsprobleme.» Damit die Vorschrift wirkt, bräuchte es zudem eine Pflicht zur regelmässigen Aktualisierung. «Dabei dürfte nicht zwischen kostenlosen Angeboten und zahlungspflichtigen Abonnementsdiensten unterschieden werden», heisst es in der Antwort. Die Vorschrift müsste zudem auch für Anbieter von Online-Apps gelten. Das würde zu viele Probleme bereiten.