Darum gehts
- SVP-Nationalrat fordert längere AHV-Beitragspflicht für Rentenanspruch
- Er will weniger Ausgaben und weniger Verwaltungsaufwand
- AHV zahlte 2023 insgesamt rund 50 Milliarden Franken aus
50 Milliarden Franken! So hoch ist die Summe der Renten, welche die AHV im 2023 an über 2,5 Millionen Personen ausbezahlt hat. Und die Summe steigt weiter an. Erst recht mit der 13. AHV-Rente, die ab nächstem Jahr fällig wird.
Kein Wunder also, werden im Bundeshaus derzeit zahlreiche Finanzierungsideen ausgeheckt. Während im Ständerat eine milliardenschwere Mischvariante aus zusätzlichen Lohnprozenten und höherer Mehrwertsteuer diskutiert wird, bringt SVP-Nationalrat Thomas de Courten (58) nun einen weiteren Vorschlag ins Spiel: Für Kurzzahler soll es künftig keine AHV mehr geben!
Heute gilt nämlich: Wer mindestens ein Jahr lang seine AHV-Beiträge bezahlt, hat im Pensionsalter Anspruch auf eine Rente. «Diese Hürde ist zu tief», moniert der Baselbieter. Die jetzige Beitragspflicht steht in keinem Verhältnis zur dauernden Anspruchsberechtigung. Mit dieser gehe zudem ein lebenslänglicher Anspruch auf Ergänzungsleistungen einher, welche die öffentliche Hand namhaft stärker belasten würden als Sozialhilfeleistungen.
Für de Courten ist daher klar: «Dem Zugang zu unseren Sozialwerken muss auch eine minimale Beitragspflicht gegenüberstehen.» In einem Vorstoss fordert er, dass die AHV-Mindestbeitragsdauer deshalb von einem auf drei Jahre steigen soll. Gleichzeitig möchte er bei der Invalidenversicherung ansetzen, wo die Mindestbeitragsdauer von drei auf fünf Jahre erhöht werden soll.
Zuwanderer im Visier
Der SVP-Mann nimmt damit vor allem Zuwanderer ins Visier. Denn bei jenen, die nur kurz in die AHV eingezahlt haben, handelt es sich mehrheitlich um Ausländerinnen und Ausländer, die nur für ein paar Jahre in der Schweiz gearbeitet haben.
Diese könnten schon nach kürzester Zeit einen lebenslangen Anspruch geltend machen, so de Courten. «Das ist ungerecht gegenüber all jenen, die ein Leben lang in die AHV einzahlen müssen.» Eine moderate Erhöhung sei daher als «Korrekturmassnahme, welche auch die Finanzierungslast und den Verwaltungsaufwand reduziert», angebracht.
Einsparungen sind wohl gering
Finanziell dürfte die Anpassung allerdings zumindest bei der AHV nicht gross ins Gewicht fallen. Darauf deuten Zahlen des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) hin, die Blick erhalten hat: Würde die Drei-Jahres-Hürde schon heute gelten, wären zwar gut 160’000 AHV-Bezüger und -Bezügerinnen davon betroffen. Doch diese beziehen tiefe Renten, da sie aufgrund fehlender Beitragsjahre entsprechend gekürzt werden. Wie hoch die Einsparungen ausfallen würden, kann das BSV nicht konkret beziffern. «Man kann aber davon ausgehen, dass die Einsparungen sehr klein wären», schreibt das Amt.
Davon lässt sich de Courten nicht beirren. «In erster Linie erhoffe ich mir mehr Gerechtigkeit im System», sagt er dazu. Auch wenn vielleicht keine dreistellige Millioneneinsparung resultiere, könne der unverhältnismässige bürokratische Verwaltungsaufwand reduziert werden. «Jede Einsparmöglichkeit, die niemandem wehtut, aber die Effizienz steigert, sollte trotzdem realisiert werden.»