Die Sozialkommission des Ständerats hat sich über die Finanzierung der 13. AHV-Rente gebeugt. Dieser hatte das Volk im März 2024 zugestimmt. Noch unklar war die Finanzierung der zusätzlichen fünf Milliarden Franken pro Jahr.
Die zuständige Kommission des Ständerates schlägt nun eine Mix-Variante vor. Dazu gehört eine Erhöhung der Lohnbeiträge und der Mehrwertsteuer in zwei Schritten. So soll die «finanzielle Stabilität der AHV bis zur nächsten umfassenden Reform» gewährleistet werden.
0,2 Prozent mehr Lohnbeiträge
Die Lohnbeiträge sollen am 1. Januar 2028 um 0,4 Prozentpunkte erhöht werden. Gleichzeitig werden aber die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung gesenkt. Somit beträgt die tatsächliche Erhöhung 0,2 Prozentpunkte – «jeweils 0,1 Prozentpunkte für die Arbeitgebenden und die Arbeitnehmenden», wie es in einer Medienmitteilung heisst.
«Die Kommission beantragt parallel dazu, die Mehrwertsteuer in zwei Schritten, um höchstens einen Prozentpunkt anzuheben.» Die erste Erhöhung soll einen halben Prozentpunkt betragen und der Finanzierung der 13. Rente dienen. Später soll eine zweite Erhöhung dazu dienen, die «Abschaffung oder Erhöhung der Rentenplafonierung für Ehepaare» zu finanzieren. Dafür läuft eine entsprechende Initiative, die die Heiratsstrafe abschaffen soll, aber weitere Mehrkosten mit sich bringen würde. Der Bundesrat ist dagegen, das Parlament hat noch nicht entschieden.
Keine Beitragskürzungen beim Bund
Gleichzeitig soll der Beitrag des Bundes zur AHV nicht gekürzt werden. «Im Weiteren möchte die Kommission im Gesetz verankern, dass der AHV-Ausgleichsfonds neu in der Regel nicht unter 80 Prozent statt wie heute nicht unter 100 Prozent einer Jahresausgabe sinken darf.» Fällt der Fonds unter diese Marke, muss der Bundesrat Stabilisierungsmassnahmen vorschlagen.
«Die Kommission erachtet dies als ausgewogenen und nachhaltigen Finanzierungsvorschlag, mit dem die finanzielle Stabilität der AHV bis zur nächsten umfassenden Revision gesichert werden kann», heisst es in der Medienmitteilung weiter.
Lob von Gewerkschaften, Kritik von der FDP
Der Bundesrat wollte die 13. AHV ausschliesslich mit einer Mehrwertsteuererhöhung von 0,7 Prozentpunkten finanzieren. Eine Kommissionsminderheit will derweil eine Übergangslösung von 0,6 Prozentpunkten für die Mehrwertsteuer.
Entscheiden wird der Ständerat im Juni. Kommt es zu einer Erhöhung der Mehrwertsteuer, braucht es auch eine Volksabstimmung.
Der Gewerkschaftsbund begrüsst den Entscheid der Kommission. «Der unfaire Vorschlag des Bundesrats wurde korrigiert: Der Kürzung des Bundesbeitrags an die AHV hat die Kommission eine deutliche Absage erteilt», heisst es in einer Medienmitteilung. Kritik kommt hingegen von der FDP: SP und Mitte würden einen «gigantischen Raubzug auf den arbeitenden Mittelstand und die KMU» lancieren, schreibt die Partei.