Auf einen Blick
- Bundesrat lehnt Mitte-Initiative zur Abschaffung der Rentenplafonierung bei Ehepaaren ab
- Ehepaare erhalten maximal 150 Prozent der AHV-Höchstrente einer alleinstehenden Person
- AHV-Plafond-Abschaffung würde finanzielle Mehrbelastung bedeuten
Die Mitte bläst gleich mit zwei Volksinitiativen zum Angriff gegen die «Diskriminierung der Ehe». Am frühen Freitagnachmittag erläuterte Finanzministerin Karin Keller-Sutter (61, FDP) bereits das Nein zur Abschaffung der Heiratsstrafe.
Danach war Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider (61, SP) am Zug: Sie erklärte an einer Medienkonferenz, weshalb der Bundesrat auch die Rentenplafonierung bei Ehepaaren nicht aufheben will.
Ehepaare erhalten heute tiefere AHV-Maximalbeiträge
Denn sind zwei Pensionierte verheiratet, erhalten sie heute unter Umständen weniger AHV-Rente als zwei unverheiratete Partner. Die Rentenplafonierung sieht für Ehepaare nämlich höchstens 150 Prozent des Maximalbetrags einer alleinstehenden Person vor. Heisst: Verheiratete mit einem zusammengerechneten Jahreseinkommen über 90'720 Franken werden aus der Sicht der Mitte-Partei benachteiligt.
Der Bundesrat sieht dem nicht so: Seiner Ansicht nach sind Eheleute in der AHV gut abgesichert. Verschiedene Massnahmen würden die Nachteile der Rentenplafonierung ausgleichen, teilt die Landesregierung mit. So stünden Ehepaaren gewisse AHV- und IV-Leistungen zu, auf die etwa Konkubinatspaare keinen Anspruch hätten. Baume-Schneider erwähnte vor den Medien etwa die Witwenrente.
AHV-Mehrbelastung sei nicht tragbar
Zudem würde die Abschaffung des AHV-Plafonds nach der 13. Rente eine weitere Mehrbelastung bedeuten. Die Initiative würde zu AHV-Mehrausgaben von rund 3,6 Milliarden Franken im Jahr 2030 und rund 4,1 Milliarden Franken im Jahr 2035 führen. «Die Finanzierung ist bereits angespannt», so Baume-Schneider. Es müssten entweder die Lohnbeiträge oder die Mehrwertsteuer erhöht werden.
Damit müsste die Gesamtbevölkerung die zusätzlichen Kosten tragen – und damit auch Personen mit tiefem Einkommen, Alleinstehende, Verwitwete oder Geschiedene. Deren Rente würde durch die Initiative aber nicht verbessert – obwohl sie laut Bundesrat am stärksten von Armut bedroht sind.
Schlussendlich müssten Bund und Parlament bei der AHV «auf das Ganze schauen», sagte Baume-Schneider. Sie tönte damit die geplante AHV-Reform an. Auch wenn die Initiative «schon eine gewisse Sympathie» in der Bevölkerung habe, verzichtet der Bundesrat daher auf einen Gegenvorschlag. Ob dies das Parlament auch so sieht, wird sich zeigen.
Die Medienkonferenz ist beendet
Bundesratssprecher Andrea Arcidiacono verabschiedet nach einer kurzen Fragerunde die Medienschaffenden.
Wie reagiert das Parlament?
Rentenvorlagen hatten in der Bevölkerung in letzter Zeit grossen Erfolg. «Natürlich hat die Initiative schon eine gewisse Sympathie», sagt Baume-Schneider auf die Frage, ob das Parlament schlussendlich doch einen Gegenvorschlag ausarbeiten könnte. «Wir müssen aber das Ganze anschauen, statt nur die Deplafonierung.» Baume-Schneider tönt damit die geplante AHV-Reform an.
Ehepaare mit wenig Einkommen haben nichts davon
Baume-Schneider und Stéphane Rossini, Direktor des Bundesamtes für Sozialversicherungen, geben zu bedenken, dass die Abschaffung dieser Plafonierung nur Ehepaare mit einem kumulierten Einkommen von 90'720 Franken betrifft. Insbesondere tiefe Einkommen hätten nichts von der AHV-Mehrbelastung, respektive würden darunter leiden.
«Finanzierung ist bereits angespannt»
Aktuell erhält ein Ehepaar maximal 150 Prozent der AHV-Maximalrente einer alleinstehenden Person. Die Mitte-Initiative will das aufheben. Das ist nicht im Sinne des Bundesrats, sagt Baume-Schneider. Auf einen Gegenvorschlag verzichtet die Landesregierung.
Die Initiative würde zu AHV-Mehrausgaben von rund 3,6 Milliarden Franken im Jahr 2030 und rund 4,1 Milliarden Franken im Jahr 2035 führen. «Die Finanzierung ist bereits angespannt», so Baume-Schneider.
Zudem erhielten Ehepaare im Gegensatz zu nicht verheirateten Paaren bereits bestimmte Ergänzungsleistungen, unterstreicht die Gesundheitsministerin. Dazu gehöre beispielsweise auch die Witwenrente. Eine Ungleichbehandlung, so wie es die Initiative beschreibt, finde also nicht statt.
Bundesrat sieht bei der AHV keine «Diskriminierung der Ehe»
In Kürze – um 15.15 Uhr – tritt Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider vor die Medien. Die Landesregierung will nichts wissen von der Mitte-Initiative, die die AHV-Begrenzung für Ehepaare aufheben soll. Baume-Schneider erklärt weshalb.