Auf einen Blick
- 13. AHV-Rente wird erstmals im Dezember 2026 ausbezahlt
- Parlament gibt grünes Licht für die Umsetzung
- Die Finanzierung bleibt umstritten
Jetzt ist es fix: Die 13. AHV-Rente wird im Dezember 2026 erstmals ausbezahlt. Einmal jährlich soll die «Dreizehnte» fliessen. Nach dem Ständerat gibt dieser Umsetzungsvariante auch der Nationalrat grünes Licht. Und das einstimmig! Auch wenn sich die Bezüger noch etwas gedulden müssen, ist der Zustupf für viele ein willkommener Weihnachtsbatzen.
SP-Nationalrätin Samira Marti (31, BL) wies als Kommissionssprecherin darauf hin, dass die 13. AHV-Rente im Dezember nur erhalte, wer zu diesem Zeitpunkt anspruchsberechtigt sei. Sprich: Stirbt jemand zwischen Januar und November, haben dessen Erben keinen Anspruch auf eine Nachzahlung. Damit werden rund 80 Millionen jährlich gespart.
Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider (61) betonte, dass die vorgeschlagene Umsetzungsvariante in der Vernehmlassung eine sehr klare Mehrheit gefunden habe. «Sie entspricht dem Volkswillen», so die SP-Sozialministerin.
Kein 13. Rentenzuschlag für Frauen
Keine Chance hatte ein Antrag von links-grüner Seite, aufgrund der letzten AHV-Reform auch einen 13. Rentenzuschlag für die betroffenen Frauen zu bezahlen. Seit diesem Jahr wird das Frauenrentenalter schrittweise auf 65 Jahre erhöht.
Im Gegenzug gibt es für eine Übergangsgeneration der Jahrgänge 1961 bis 1969 als Kompensation einen AHV-Rentenzuschlag von maximal 160 Franken monatlich. Dass dieser Zuschlag nicht 13-mal ausbezahlt wird, begründet die Mehrheit damit, dass der Zuschlag kein Teil der Altersrente sei, sondern ausserhalb des AHV-Systems ausbezahlt werde.
Das Umsetzungsgesetz kommt nun Ende Session in die Schlussabstimmung. Ein Referendum dürfte kaum dagegen ergriffen werden, sodass das Gesetz per 2026 in Kraft treten dürfte.
Finanzierung noch ungeklärt
Während die Auszahlungsfrage unbestritten ist, bleibt der grosse Knackpunkt vorerst ungeklärt: die Finanzierung. Für die 13. AHV werden jährlich 4 bis 5 Milliarden Franken zusätzlich benötigt. Ohne Zusatzeinnahmen schmelzen die Reserven im AHV-Fonds bald einmal dahin. Um dies zu verhindern, möchte der Bundesrat die Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte erhöhen. Bis 2030 bliebe der AHV-Fonds damit im Gleichgewicht.
Mit der Finanzierungsfrage beschäftigt sich derzeit die ständerätliche Sozialkommission. Diese wälzt eine andere Idee: eine Mischvariante mit zusätzlichen Lohnprozenten und einer höheren Mehrwertsteuer. Die Kommission liess dazu verschiedene Varianten prüfen.
Dabei könnte es zu einem Mitte-Links-Deal kommen: Während die SP die Lohnprozente als sozialere Finanzierung anzapfen will, hat die Mitte bereits die Finanzierung für ihre eigene Volksinitiative für bessere Ehepaarrenten im Blick. FDP und SVP hingegen möchten die Finanzierung erst mit der nächsten AHV-Reform klären.
Im zweiten Quartal wird die Kommission weiter um die Finanzierung ringen. Voraussichtlich in der Sommersession dürfte die kleine Kammer Nägel mit Köpfen machen. Neue Finanzierungsquellen dürften damit frühestens ab 2027 angezapft werden.