SVP-Ständerätin Esther Friedli (47) und Mitte-Fraktionschef Philipp Bregy (45) spannen zusammen. Sie wollen der Tourismusbranche den Mehrwertsteuer-Sondersatz retten. Während auf die meisten Dienstleistungen und Waren ein Steuersatz von 8,1 Prozent fällig wird, gilt für die Hotellerie ein reduzierter Satz von 3,8 Prozent. Rund 270 Millionen Franken weniger muss die Beherbergungsbranche dadurch abliefern.
Doch die Steuervergünstigung läuft Ende 2027 aus. Für Geschäftsleute und Touristen würden Unterkünfte hierzulande dadurch teurer – oder die Margen der Hoteliers noch kleiner. Friedli und Bregy wollen dies verhindern. «Die Hotellerie ist eine Schlüsselbranche des Tourismus und der Sondersatz ist zentral für sie», sagt Friedli, die auch im Vorstand von Gastrosuisse sitzt.
«Preissensible Tourismusbranche»
Die beiden Parlamentarier erinnern auch an den «Exportcharakter» der Tourismusbranche. «Rund 55 Prozent der Übernachtungen entfallen auf ausländische Gäste», so Friedli. Da die Exportindustrie gar keine Mehrwertsteuer entrichten müsse, sei ein reduzierter Satz für die Hotellerie gerechtfertigt.
«In der preissensiblen Tourismusbranche stärkt der Sondersatz die internationale Wettbewerbsfähigkeit», betont die SVP-Frau. In den meisten europäischen Ländern profitiere die Hotellerie ebenfalls von einem tieferen Steuersatz.
Für die Branche gehe es nicht nur um mehr Planungssicherheit, sondern auch um Arbeitsplätze, unterstreicht Bregy. «Gerade in abgelegenen Regionen ist der Tourismus ein wichtiger Wirtschaftsfaktor.»
Sondersteuersatz verlängern
Die St. Gallerin und der Walliser fordern nun, dass der Sondersatz über 2027 hinaus verlängert oder möglichst gleich unbefristet weitergeführt wird. Am Donnerstag reichen sie in beiden Räten einen gleichlautenden Vorstoss ein, um dem Anliegen Gewicht zu verleihen. Zudem haben weitere Parlamentarier aus SVP, Mitte, FDP und EVP den Vorstoss mitunterzeichnet. Ebenso der Walliser Grünen-Nationalrat Christophe Clivaz (55).
Der Vorschlag dürfte im Parlament gute Chancen haben. Seit 1996 gilt der Hotellerie-Sondersatz befristet und wurde seither mehrfach verlängert. Zuletzt im Jahr 2017 bis 2027. Damals war der starke Franken ein wichtiger Grund für die Verlängerung. «An dieser Situation hat sich wenig geändert», so Bregy. «Der Franken ist in den letzten Jahren sogar noch stärker geworden.»
Finanzplan rechnet mit Mehreinnahmen
Der Vorstoss macht FDP-Finanzministerin Karin Keller-Sutter (60) mittelfristig einen Strich durch die Rechnung. Aktuell sind die Mindereinnahmen durch den Sondersatz in der Finanzplanung noch berücksichtigt. Doch mit dem neuen Budget, das der Bundesrat Ende Juni verabschiedet, wird auch das Jahr 2028 in die Finanzplanjahre einfliessen – und da rechnet Keller-Sutter mit Zusatzeinnahmen aufgrund einer angepassten Hotellerie-Mehrwertsteuer, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) bestätigt.
Dies muss sie quasi von Gesetzes wegen tun. «Solange es keine Beschlussfassung einer Parlamentskammer zur Verlängerung des Sondersteuersatzes gibt und es dazu weder eine Vernehmlassungsvorlage noch eine Botschaft des Bundesrats gibt, kann der Sondersteuersatz im Finanzplanjahr 2028 nicht berücksichtigt werden», erklärt EFV-Sprecher Philipp Rohr dazu. «Nur das Vorliegen eines Vorstosses aus dem Parlament reicht noch nicht aus.»
Erst mit einem entsprechenden Auftrag würde der Finanzplan angepasst. Das heisst aber auch, dass der Bund dann andernorts sparen müsste. Unabhängig vom Sondersteuer-Entscheid drohen dem Bund auch so strukturelle Defizite im Umfang von 3 bis 4 Milliarden Franken.