Was ist der Unterschied zwischen dem Kaninchenzüchterverein Zollikofen-Münchenbuchsee BE und dem milliardenschweren Weltfussballverband Fifa? Es gibt keinen! Zumindest nicht für die Steuerbeamten des Bundes.
Beide gelten als Vereine mit ideellem Zweck. Beide profitieren deshalb von Steuerrabatten. Im Gegensatz zu Unternehmen müssen sie nur den halben Steuersatz von 4,25 Prozent berappen. Die Fifa spart so jedes Jahr viele Millionen. Und geht es nach dem Bundesrat, bleibt das auch so.
Den Grünen geht das gehörig gegen den Strich. Den Hut endgültig gelupft hat es Fraktionschefin Aline Trede (39) während der Fussball-WM in Katar im letzten Dezember: «Das Verbot der ‹One Love›-Armbinden durch die Fifa bringt das Fass definitiv zum Überlaufen.»
«Das ist unerhört!»
Eine eigens kreierte Armbinde galt als Protest gegen die Gesetze des WM-Gastgebers Katar, der unter anderem Homosexualität unter Strafe stellt. Doch die Fifa unternahm alles, um die Aktion zu verhindern, drohte mit Sanktionen gegen die Spieler. Bis die Verbände einknickten.
Das hat die Grünen geärgert. Sie forderten deshalb das Ende der Fifa-Steuerprivilegien in der Schweiz. Dass ein Weltkonzern mit Umsätzen in Milliardenhöhe «dieselben steuerlichen Bedingungen wie ein Kaninchenzüchterverein geniesst, ist unerhört!»
Die Partei setzt sich dafür ein, dass die Fifa gleich besteuert wird wie andere Unternehmen ihrer Grösse. «Die Fifa soll ihren Status als ‹gemeinnütziger Verein› nicht weiter als Steuerschlupfloch missbrauchen können», fordert Trede. «Denn ein gemeinnütziger Verein ist die Fifa nur auf dem Papier.»
Es geht nicht um Vereinsgrösse oder Höhe des Gewinns
Der Bundesrat aber will davon nichts wissen. Einmal mehr. Denn Links-Grün hat im Parlament schon mehrere Anläufe unternommen, der Fifa-Zentrale in Zürich die Gelbe Karte zu zeigen.
Der Weltfussballverband mache gar keine Gemeinnützigkeit geltend, stellt der Bundesrat nun klar. Daher sei der Verband auch nicht steuerbefreit. Er profitiere wie alle anderen Vereine oder Stiftungen einzig von einem Steuerrabatt.
Bei der Festlegung des Steuersatzes unterscheide das Gesetz nach der Rechtsform – also, ob es sich beispielsweise um einen Verein oder eine Aktiengesellschaft handelt. Es gehe aber nicht um die Grösse des Vereins oder die Höhe seines Gewinns.
Bundesrat sähe Gleichbehandlung gefährdet
Würden grosse und kleine Vereine steuerlich unterschiedlich belastet, würde dies das Gleichbehandlungsgebot der Bundesverfassung sowie den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verletzen, führt die Landesregierung weiter aus.
Der Bundesrat erkennt keine Gründe, «weshalb umsatz- oder gewinnstarke Vereine höher besteuert werden sollten als umsatz- oder gewinnschwache Vereine», stellt er klar. Und so dürfte auch der nächste Anlauf, die Fifa stärker zur Kasse zu bitten, im Parlament scheitern. (dba)