Solange die Ausstandsfrage nicht geklärt sei, mache eine Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn, schreibt die Berufungskammer in einem am Montag veröffentlichten Beschluss, der bereits am 12. Dezember 2022 gefällt wurde.
Würde das Verfahren weitergeführt, könne dies dazu führen, dass später gewisse Handlungen wiederholt werden müssten, was gegen die Verfahrensökonomie spreche.
Der Präsident des Bundesstrafgerichts musste im vorliegenden Fall gemäss einem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren ausserordentliche Richter für die Behandlung des Ausstandsgesuches bestimmen.
Es handelt sich dabei um Roland Hofmann, Präsident des Kantonsgerichts Basel-Landschaft. Er wird als Vorsitzender amten. Ihm zur Seite stehen Marc Siegwart, Präsident des Zuger Obergerichts und Thomas Flückiger, Präsident des Obergerichts des Kantons Solothurn.
Sollte dieses Gremium zum Schluss gelangen, dass die Richter der Berufungskammer in den Ausstand treten müssen, wird es selbst über die Berufung entscheiden müssen. Diese hatte die Bundesanwaltschaft eingelegt und in der Folge auch die Fifa.
Platini und Blatter wurden vergangenen Sommer von der Strafkammer des Bundesstrafgerichts vom Vorwurf des Betruges freigesprochen. Es ging um eine Zahlung von 2 Millionen Franken, die auf Geheis Blatters geflossen ist. (SDA)