Staatsanwaltschaft ficht Freispruch an
Blatter und Platini müssen nochmals zittern

Die Bundesanwaltschaft hat definitiv Berufung gegen den Freispruch im Prozess gegen Ex-Fifa-Präsident Sepp Blatter und Ex-Uefa-Chef Michel Platini nach Betrugsvorwürfen eingelegt. Sie beantragt die vollständige Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils.
Publiziert: 20.10.2022 um 09:43 Uhr
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Aktualisiert: 20.10.2022 um 10:28 Uhr
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Freispruch auf der ganzen Linie: Ex-Fifa-Präsident Joseph Blatter feierte im Juli seinen Sieg vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona TI.
Foto: Keystone

Das Kapitel schien für Ex-Fifa-Präsident Sepp Blatter (86) und Ex-Uefa-Chef Michel Platini (67) bereits abgeschlossen. Im Juli hatte sie das Bundesstrafgericht vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen. Doch nun sollen die beiden in die Verlängerung.

Die Bundesanwaltschaft hat nämlich definitiv Berufung gegen diesen Freispruch eingelegt. Sie beantragte bei der Berufungskammer die vollständige Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils.

Die Bundesanwaltschaft hatte bereits im Juli vorsorglich Berufung angemeldet. Nun focht sie das Urteil definitiv an, wie die Bundesanwaltschaft am Donnerstag entsprechende Medienberichte bestätigte.

Sechsjährige Ermittlungen waren vorausgegangen

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hatte die beiden früheren Fussball-Funktionäre im Juli dieses Jahres vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen. Damit folgten die Richter damals nicht der Forderung der Staatsanwaltschaft, die für Blatter und Platini Mitte Juni ein Jahr und acht Monate Haft auf Bewährung gefordert hatte. Dem zweiwöchigen Prozess wegen einer dubiosen Millionenzahlung gegen Blatter und Platini waren sechsjährige Ermittlungen vorausgegangen.

Unumstritten ist, dass Platini zwischen 1998 und 2002 einen Beratervertrag mit Blatter während dessen erster Amtszeit als Fifa-Präsident hatte. Statt der schriftlich vereinbarten 300'000 Schweizer Franken pro Jahr erhielt er aber rund zwei Millionen Franken für zwei Jahre. Blatter und Platini hatten die Vorwürfe der Anklage zurückgewiesen und versicherten, sie hätten dies mündlich und ohne Zeugen vereinbart.

Die Bundesanwaltschaft machte vorerst keine weiteren Angaben zum Inhalt ihrer Berufung. (SDA)

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