Der Schweiz steht ein riesiger Image-Schaden bevor. Denn im Fifa-Verfahren der Bundesanwaltschaft (BA) droht ein Fiasko – ausgelöst durch Chef Michael Lauber (53) höchstpersönlich.
Doch der Reihe nach: Am frühen Morgen des 27. Mai 2015 rückt in Zürich die Polizei aus. Die sieben Männer, die von den Beamten durch den Hinterausgang des Nobelhotels Baur au Lac geschleust werden, sind Spitzenfunktionäre des Weltfussballverbands Fifa. Der Verdacht: Korruption. Laut der New Yorker Staatsanwaltschaft soll es um Bestechungsgelder in der Höhe von mehr als 100 Millionen US-Dollar gehen. Das Foto der Verhaftung geht um die Welt.
Fall Fifa ist für Schweiz «systemrelevant»
Sechs Tage später kündigt Sepp Blatter (83) seinen Rücktritt als Fifa-Präsident an. Am 25. September 2015 eröffnet die BA ein Ermittlungsverfahren gegen ihn. Blatter steht wegen einer 2-Millionen-Zahlung an Michel Platini (63), den früheren Präsidenten des europäischen Fussballverbands Uefa, im Visier der Behörden. Es stellte sich die Frage: Wofür liess sich Platini da bezahlen?
Es ist nur eine von vielen heissen Spuren der Ermittler. Heute, dreieinhalb Jahre später, führt die BA zwei Dutzend Verfahren im Zusammenhang mit der Fifa. Laut Hanspeter Uster (61), Präsident der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft, ist der Fall für die Schweiz «systemrelevant» geworden. «Er ist zentral für die Reputation der Schweizer Strafverfolgung im In- und Ausland», sagte er an der gestrigen Medienkonferenz seiner Behörde. Mit einem schlechten Image wäre die Zusammenarbeit mit amerikanischen oder europäischen Strafverfolgungsbehörden plötzlich viel schwieriger.
Umso schlimmer, dass Bundesanwalt Lauber den Fifa-Fall nun zum Absturz bringen könnte: Er hatte sich nämlich mehrfach «informell» mit Blatter-Nachfolger Gianni Infantino (49) getroffen. Diese Meetings nicht zu protokollieren, sei ein «Fehler» gewesen, rüffelte ihn Uster. «Informelle Treffen kann man machen, aber nachher muss man sie mindestens aktenmässig formalisieren», sagte der Chef-Aufpasser. So stehe das im Gesetz.
BA würde als befangen gelten
Lauber setzt mit seinen umstrittenen Methoden nicht nur die eigene Karriere, sondern auch die millionenteuren Ermittlungen der Bundesanwaltschaft aufs Spiel. Ja, er untergräbt gar das Ansehen der Schweiz und ihrer wichtigsten Strafbehörde.
Dass diese Gefahr sehr real ist, versichern neben Uster mehrere Juristen aus dem Umfeld der Bundesanwaltschaft. Lienhard Ochsner (66), der von 2003 bis zu seiner Pensionierung 2016 als Staatsanwalt des Bundes gearbeitet hatte, bezeichnet das Risiko, dass das Verfahren wegen der Geheimgespräche scheitert, als «beachtlich».
Für die Verteidigung seien die Treffen ein gefundenes Fressen. Hat eine Gegenpartei keine Kenntnis vom Inhalt der Gespräche, kann sie daraus Kapital schlagen, so Ochsner: «Die Befangenheit der Bundesanwaltschaft wäre dann das Thema.»
Erst vor kurzem musste die BA genau deswegen eine herbe Schlappe vor Gericht einfahren. Das Bundesstrafgericht in Bellinzona schickte den Fall um die usbekische Präsidententochter Gulnara Karimowa (46) an den Absender zurück, weil der Verfahrensleiter befangen sei.
Jurist bezeichnet Fifa-Verfahren als «tot»
Ein Jurist, der sich mit dem Fifa-Komplex auskennt, wird noch deutlicher: «Durch die informellen Treffen ist das ganze Verfahren tot.» Die Ermittlungen gegen Blatter einzustellen, komme für Lauber nicht in Frage. «Er wird ihn anklagen. Und wenn er das tut, gibt es ein Desaster.»
Eine elegante Lösung wäre es, wenn Lauber auf eine Wiederwahl als Bundesanwalt verzichten würde. Doch wie die BA auf Anfrage schreibt, hält Lauber an seiner erneuten Kandidatur fest.
Es sind nicht die Treffen von Michael Lauber (53) und Gianni Infantino (49) an sich, die für Kritik sorgen – sondern, dass diese nicht dokumentiert sind. Wären Zeit, Ort, Anwesende und der Inhalt der Gespräche in den Akten vermerkt, hätten alle Beteiligten eines Gerichtsfalls Einsicht darin. So verlangt es das Gesetz.
Problematisch sind die Tête-à-Têtes also, weil dadurch eine Partei bevorzugt werden könnte. Das kann für den Ausgang eines Prozesses entscheidend sein. Ausserdem steht die Glaubwürdigkeit der Behörde auf dem Spiel.
Zudem: Im November hatte Lauber der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (BA) versichert, es habe nur zwei solcher Treffen auf Stufe Bundesanwalt gegeben. Nun wird klar, dass es noch ein drittes Meeting gegeben hat. Im Raum steht somit auch die Frage, ob Lauber gelogen hat.
Dass solche inoffiziellen Treffen zum Rohrkrepierer werden können, hat sich eben erst gezeigt: im Fall Karimowa, einem der grössten Geldwäscherei-Skandale auf dem Tisch der BA. Vermögenswerte von mehr als 800 Millionen Franken sind eingefroren. Gegen sechs usbekische Staatsangehörige, die unter der Regie von Präsidententochter Gulnara Karimowa (46) Geld über Schweizer Banken gewaschen haben sollen, wird ermittelt.
Wie die Zeitungen von CH Media berichteten, erklärte das Bundesstrafgericht den Verfahrensleiter Patrick Lamon wegen eines informellen Treffens für befangen. Der Staatsanwalt hatte in Usbekistan Amtskollegen besucht – auch Lauber war bei dem Treffen dabei. (pt)
Es sind nicht die Treffen von Michael Lauber (53) und Gianni Infantino (49) an sich, die für Kritik sorgen – sondern, dass diese nicht dokumentiert sind. Wären Zeit, Ort, Anwesende und der Inhalt der Gespräche in den Akten vermerkt, hätten alle Beteiligten eines Gerichtsfalls Einsicht darin. So verlangt es das Gesetz.
Problematisch sind die Tête-à-Têtes also, weil dadurch eine Partei bevorzugt werden könnte. Das kann für den Ausgang eines Prozesses entscheidend sein. Ausserdem steht die Glaubwürdigkeit der Behörde auf dem Spiel.
Zudem: Im November hatte Lauber der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (BA) versichert, es habe nur zwei solcher Treffen auf Stufe Bundesanwalt gegeben. Nun wird klar, dass es noch ein drittes Meeting gegeben hat. Im Raum steht somit auch die Frage, ob Lauber gelogen hat.
Dass solche inoffiziellen Treffen zum Rohrkrepierer werden können, hat sich eben erst gezeigt: im Fall Karimowa, einem der grössten Geldwäscherei-Skandale auf dem Tisch der BA. Vermögenswerte von mehr als 800 Millionen Franken sind eingefroren. Gegen sechs usbekische Staatsangehörige, die unter der Regie von Präsidententochter Gulnara Karimowa (46) Geld über Schweizer Banken gewaschen haben sollen, wird ermittelt.
Wie die Zeitungen von CH Media berichteten, erklärte das Bundesstrafgericht den Verfahrensleiter Patrick Lamon wegen eines informellen Treffens für befangen. Der Staatsanwalt hatte in Usbekistan Amtskollegen besucht – auch Lauber war bei dem Treffen dabei. (pt)