In seinem Plädoyer vor dem Bundesstrafgericht hat der Anwalt von Ex-Uefa-Präsident Michel Platini (66) seine These erläutert, dass dieser Prozess einzig dazu diente, seinen Mandanten als Präsidenten der Fifa zu verhindern. Der Verteidiger hat einen Freispruch beantragt.
Es gebe kein Motiv für die angebliche Straftat des Betrugs, aber es gebe eines für das vorliegende Strafverfahren. Dies sagte Verteidiger Dominic Nellen zu Beginn seines Plädoyers am Montag. Der Anwalt versuchte aufzuzeigen, dass bereits der Anfangsverdacht, der das Verfahren auslöste, konstruiert gewesen sei.
Platini sieht Verschwörung gegen ihn
Es sei seltsam, weshalb die Bundesanwaltschaft (BA) bei der Sichtung der immensen Menge an Unterlagen ausgerechnet auf die 2-Millionen-Zahlung aufmerksam geworden sein solle.
Auffällig sei hingegen, dass das Verfahren kurz nach einem der nicht protokollierten Treffen im Juli 2015 zwischen der BA und einem Vertrauten Gianni Infantinos (52) eröffnet worden sei – zunächst nur gegen den Mitangeklagten früheren Fifa-Präsidenten Joseph Blatter (86).
Obwohl Platini vorerst nicht beschuldigt worden sei, habe die BA seinen Namen immer wieder genannt, sagte Nellen. Damit habe die Staatsanwaltschaft einen neuen strafprozessualen Status der «öffentlich beschuldigten Auskunftsperson» geschaffen.
Geld sei Honorar-Nachzahlung gewesen
Hinsichtlich der rechtlichen Grundlage der 2-Milionen-Zahlung deckten sich die Ausführungen von Nellen weitgehend mit jenen von Blatters Anwalt. So seien Blatter und Platini 1998 überein gekommen, dass der frühere Weltfussballer als Berater Blatters tätig werden solle. Platini verlangte eine Million Franken pro Jahr. Im erst Ende August 1999 aufgesetzten schriftlichen Vertrag wurden 300'000 Franken pro Jahr festgehalten.
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Grund dafür sei die damalige prekäre Finanzlage der Fifa gewesen. Der schriftliche Vertrag habe aber nichts daran geändert, dass Platini sein Millionen-Honorar erhalten sollte – einfach später. 2010 rief Platini dem früheren Fifa-Finanzchef Markus Kattner (51) sein ausstehendes Salär für die Beratertätigkeit von 1998 bis 2002 in Erinnerung.
Auslöser dafür waren die hohen Abgangsentschädigungen, die damals an zwei gekündigte Fifa-Leute bezahlt wurden, sagte Nellen. Platini stellte eine Rechnung an die Fifa und diese durchlief nach der Unterschrift von Blatter den üblichen Prozess innerhalb der Fifa. Mehrere Leute waren in den Ablauf involviert.
Auch Blatter fordert Freispruch
Anhaltspunkte für einen Betrug und Urkundenfälschung seien nicht vorhanden, argumentierte der Anwalt. Platini verzichtet gemäss Plädoyer auf eine Genugtuung. «Seine Genugtuung wird der Freispruch sein.»
Der Verteidiger von Blatter verlangte Ende vergangener Woche ebenfalls einen Freispruch. Etwas anderes komme gar nicht infrage, sagte der Zürcher Anwalt Lorenz Erni. Auch er begründete die Rechtmässigkeit der Zahlung mit dem mündlichen Vertrag zwischen seinem Mandanten und Platini.
Die BA beschuldigt die beiden Angeklagten des Betrugs und der Urkundenfälschung. Ihrer Ansicht nach bestand für die Millionen-Zahlung keine rechtliche Grundlage, so dass die Fifa geschädigt wurde.
Die BA fordert bedingte Freiheitsstrafen von jeweils einem Jahr und acht Monaten. Platini soll zudem für den erhaltenen Betrag und die darauf bezahlten Sozialleistungen eine Ersatzforderung von rund 2,2 Millionen Franken leisten. Das Urteil wird am 8. Juli fallen. (SDA)