Die Pensionskassen-Reform biegt auf die Zielgerade ein. Im Parlament wird in der Frühlingssession um die letzten Details gestritten. Der Nationalrat hat sich am Dienstag dem Ständeratsmodell angenähert, allerdings auch einige Differenzen belassen.
Noch in dieser Session soll die Vorlage unter Dach und Fach gebracht werden. Linke und Gewerkschaften haben allerdings bereits das Referendum angekündigt. Auch in der Nationalratsdebatte markierte das links-grüne Lager weiterhin Widerstand. «Das Preisschild der vorliegenden Vorschläge ist sehr hoch, und auch das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist im Ungleichgewicht», kritisierte SP-Nationalrätin Flavia Wasserfallen (44, BE). «Es führt sogar dazu, dass Menschen mit tiefen Einkommen wegen höherer Beiträge weniger Lohn erhalten.»
Die Bürgerlichen hingegen schmetterten jegliche linke Minderheitsanträge ab. «Wir wollen die systemfremde Umverteilung im Rahmen der beruflichen Vorsorge, nämlich die Umverteilung von Jung zu Alt, stoppen», machte FDP-Nationalrätin Regine Sauter (56, ZH) deutlich. Zudem müsse die zweite Säule den veränderten gesellschaftlichen Verhältnissen angepasst werden.
Die wichtigsten Eckwerte
Es sind nur noch wenige Punkte, in welchen sich Ständerat und Nationalrat bei der Reform der beruflichen Vorsorge (BVG) einig werden müssen. Der Ständerat wird sich schon am Donnerstag mit der Vorlage befassen.
Folgend die wichtigsten Eckwerte der BVG-Reform:
- Tieferer Umwandlungssatz: Der Mindestumwandlungssatz im BVG-Obligatorium soll von heute 6,8 Prozent auf 6,0 Prozent sinken. Das bedeutet: Auf 100'000 Franken angespartes Alterskapital gibt es nur noch 6000 statt 6800 Franken Rente pro Jahr. Das führt zu einer Rentenlücke Rente von rund 12 Prozent. Die Senkung haben beide Kammern bereits abgesegnet.
- Rentenzuschlag für Übergangsgeneration: Es ist das eigentliche Herzstück der Vorlage. Die drohende Rentenlücke soll über einen Rentenzuschlag ausgeglichen werden. Allerdings nur für eine Übergangsgeneration von 15 Jahrgängen. Zudem wird er nach Alter und Einkommen abgestuft. Für die ersten fünf Jahrgänge gibt es maximal 200 Franken monatlich, dann sinkt er ab. Wer weniger als 220'500 Franken in der Pensionskasse hat – etwa ein Viertel der Versicherten – bekommt den vollen Zuschlag. Ein weiterer Viertel mit bis 441'000 Franken Altersguthaben erhält einen Teilzuschlag. Wer mehr Geld im Rentenkässeli hat, geht leer aus. Gut die Hälfte der Versicherten bekommt also nichts. Finanziert wird der Rentenzuschlag über Lohnabzüge. Die Linke hat vergeblich einen unbefristeten Rentenzuschlag und einen sozialeren Finanzierungsmodus gefordert.
- Flexibler Koordinationsabzug: Der letzte grosse Streitpunkt ist der sogenannte Koordinationsabzug. Von diesem hängt die Höhe des versicherten Lohns ab, auf welchen Beiträge in die Pensionskasse gezahlt werden müssen. Der Ständerat möchte den Koordinationsabzug flexibel auf 15 Prozent des Lohnes beschränken, die zuständige Nationalratskommission wollte ihn auf 12'863 Franken fixieren. Im Nationalrat hat sich am Dienstag nun aber ein Vorschlag von Mitte-Nationalrat Thomas Rechsteiner (51, AI) durchgesetzt, der einen flexiblen Abzug von 20 Prozent will. Die flexible Lösung soll die geringer verdienenden Teilzeitarbeitenden – das sind oft Frauen – besserstellen. Gut möglich, dass auch der Ständerat auf diese Variante einschwenken wird.
Die Renten-Debatte
- Angepasste Altersgutschriften: Die Lohnbeiträge in die Pensionskasse – die sogenannten Altersgutschriften – werden mit der Reform geglättet: Bis im Alter von 44 Jahren beträgt die Altersgutschrift künftig 9 Prozent (bisher 7 bzw. 10 Prozent) auf dem BVG-pflichtigen Lohn. Ab Alter 45 sind es 14 Prozent (bisher 15 bzw. 18 Prozent). Es ist einer der wenigen Punkte, die weitgehend unbestritten sind. Denn damit werden die Altersgutschriften gerade bei den älteren Arbeitskräften gesenkt. Das soll ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Die Beiträge sollen wie heute ab 25 Jahren gezahlt werden.
- Eintrittsschwelle: Um in einer Pensionskasse versichert zu werden, muss man heute bei einem Arbeitgeber mindestens 22'050 Franken jährlich verdienen. Der Ständerat wollte diese auf 17'640 Franken senken, damit wären rund 140'000 Personen neu versichert worden. Der Nationalrat will nun aber – auch mit Blick auf den neu flexiblen Koordinationsabzug – bei der heutigen Schwelle bleiben.