Nach Terrorattacke in Zürich – SVP-Nationalrätin will Jugendstrafrecht verschärfen
«Ausschaffung sollte bei Doppelbürgern möglich sein»

Der brutale Messerangriff in Zürich löst eine Debatte über das Jugendstrafrecht aus. Die Zürcher SVP-Nationalrätin Nina Fehr Düsel hat einen Vorstoss eingereicht. Darin fordert sie etwa eine Erhöhung des Freiheitsentzugs bei minderjährigen Straftätern.
Publiziert: 08.03.2024 um 08:09 Uhr
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Aktualisiert: 08.03.2024 um 11:20 Uhr
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Die Zürcher SVP-Nationalrätin Nina Fehr Düsel will, dass der Bundesrat das Jugendstrafrecht verschärft. Sie hat im Parlament einen entsprechenden Vorstoss eingereicht.
Foto: keystone-sda.ch

Die Tat war abscheulich. Am vergangenen Samstagabend stach ein Schweizer (15) mit tunesischen Wurzeln in Zürich mit einem Messer auf einen orthodoxen Juden (50) ein. Er verletzte diesen lebensgefährlich.

Das Attentat führte umgehend zu neuen Diskussionen um das Jugendstrafrecht. Angestossen hatte diese Debatte der Zürcher Sicherheitsdirektor Mario Fehr (56, parteilos). Er sagte an der Medienkonferenz am Montag, man müsse die Diskussion führen, ob die Höchststrafe für Jugendliche angehoben werden soll.

Heute können Minderjährige höchstens für vier Jahre weggesperrt werden. Für Täter wie derjenigen aus Zürich, die noch nicht 16 Jahre alt sind, können Freiheitsstrafen von maximal einem Jahr ausgesprochen werden. Diese können allerdings aufgeschoben werden, indem man Täter in einer Institution unterbringt.

«Mögliche Anwendung des Erwachsenenstrafrechts in schweren Fällen»

Die Juristin und Zürcher SVP-Nationalrätin Nina Fehr Düsel (43) fordert mittels Vorstoss im Parlament vom Bundesrat nun eine punktuelle Verschärfung des Jugendstrafrechts. Über 70 Parlamentarierinnen und Parlamentarier haben die Motion mitunterzeichnet. Die grundsätzliche Resozialisierung im Jugendstrafrecht mache Sinn, aber es gebe Extremfälle, bei denen eine Verschärfung angezeigt sei, so die Juristin zu Blick. «So fordere ich eine Erhöhung des Strafrahmens in besonders schweren Fällen und eine mögliche Anwendung des Erwachsenenstrafrechts.»

Amherd muss kritische Fragen beantworten

Im Zuge des Attentats in Zürich gerät nun auch der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) in den Fokus. Dieser ist dem Verteidigungsdepartement (VBS) unter Bundesrätin Viola Amherd (61) angegliedert. Kommenden Woche wird sich Amherd während der Fragestunde des Nationalrats zur Messerattacke äussern müssen, wie die Zeitungen von CH Media schreiben.

Die Zürcher SVP-Nationalrätin Barbara Steinemann (47) etwa möchte wissen, ob der Nachrichtendienst den Täter im Blick hatte und welche Massnahmen er plant, um solche Taten künftig zu verhindern.

Der schlimmste antisemitische Vorfall in der Schweiz seit Jahrzehnten soll auch in der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) diskutiert werden, der parlamentarischen Aufsicht über den Nachrichtendienst. Bei einer der nächsten Sitzungen plant die GPDel zu prüfen, ob es Schwächen im Abwehrdispositiv gegen gewalttätigen Extremismus gibt, wie GPDel-Präsident und Solothurner Mitte-Nationalrat Stefan Müller-Altermatt (47) CH Media sagte. (oco)

Im Zuge des Attentats in Zürich gerät nun auch der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) in den Fokus. Dieser ist dem Verteidigungsdepartement (VBS) unter Bundesrätin Viola Amherd (61) angegliedert. Kommenden Woche wird sich Amherd während der Fragestunde des Nationalrats zur Messerattacke äussern müssen, wie die Zeitungen von CH Media schreiben.

Die Zürcher SVP-Nationalrätin Barbara Steinemann (47) etwa möchte wissen, ob der Nachrichtendienst den Täter im Blick hatte und welche Massnahmen er plant, um solche Taten künftig zu verhindern.

Der schlimmste antisemitische Vorfall in der Schweiz seit Jahrzehnten soll auch in der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) diskutiert werden, der parlamentarischen Aufsicht über den Nachrichtendienst. Bei einer der nächsten Sitzungen plant die GPDel zu prüfen, ob es Schwächen im Abwehrdispositiv gegen gewalttätigen Extremismus gibt, wie GPDel-Präsident und Solothurner Mitte-Nationalrat Stefan Müller-Altermatt (47) CH Media sagte. (oco)

Denn: Das Schweizer Jugendstrafrecht – auch die aktuelle Revision – trenne strikt zwischen über und unter 18-jährigen Tätern, ohne die Schwere der Straftat und kriminelle Energie zu berücksichtigen. Konkret möchte Fehr Düsel darum eine automatische, unbedingte Strafe bei schweren Verbrechen. Zudem sollen auch Jugendliche eine Freiheitsstrafe im Gefängnis absitzen, wenn sie sich einer angeordneten Massnahme widersetzen.

«Jugendstrafrecht an Realität anpassen»

Weiter soll die Maximaldauer des Freiheitsentzugs für die Altersgruppe ab 16 Jahren von vier auf sechs Jahre erhöht werden. Bei den 15-Jährigen soll sie von einem auf zwei Jahre steigen. Und bei besonders schweren Straftaten plädiert die Zürcherin für die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts.

Die Gesetzesänderung solle klare Konsequenzen für schwere Straftaten von Jugendlichen schaffen, begründet die Juristin ihren Vorstoss. Angesichts aktueller Entwicklungen und öffentlicher Reaktionen sei es unumgänglich, das Jugendstrafrecht an die Realität anzupassen und angemessene Massnahmen zur Handhabung schwerwiegender Delikte zu etablieren.

Für Fehr Düsel ist darum klar: «Auch die Ausweisung aus der Schweiz sollte bei Doppelbürgern möglich sein.» (oco)

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