Der Bund müsse dem Attentäter (15), der am Samtag mehrfach auf einen orthodoxen Juden eingestochen hat, das Schweizer Bürgerrecht entziehen. Das fordert der Zürcher Sicherheitsdirektor Mario Fehr (65). «Jemand, der so etwas Abscheuliches tut, hat in der Schweiz nichts mehr verloren», sagt Fehr gegenüber der «Neuen Zürcher Zeitung».
Bei Zürcher Politikern kommt die Forderung unterschiedlich an. FDP und SVP sprechen von einem «prüfenswerten Vorschlag», die Linke moniert, dass Schweizer Bürger, die hier straffällig werden, auch hier zur Rechenschaft gezogen werden müssten. Man könne Probleme nicht exportieren. Zudem komme der Vorschlag zur Unzeit, da es in diesem Fall noch viele offene Fragen gebe.
Hohe Hürden für Ausbürgerung
Klar ist: Möglich ist der Entzug des Schweizer Bürgerrechts, auch bei Minderjährigen. Allerdings braucht es gewisse Voraussetzungen:
- Die betroffene Person muss eine weitere Staatsbürgerschaft besitzen, damit eine Ausbürgerung nicht zu Staatenlosigkeit führt. Diese Bedingung dürfte im vorliegenden Fall als erfüllt gelten – gemäss Behördenangaben handelt es sich beim Täter um einen schweizerisch-tunesischen Doppelbürger.
- Ein Entzug ist nur möglich, wenn das Verhalten der Person «den Interessen oder dem Ansehen der Schweiz erheblich nachteilig» ist. Die Hürden sind aber hoch: Als Gründe für einen Bürgerrechtsentzug gelten die Gefährdung der Sicherheit der Schweiz, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder terroristische Aktivitäten. Für Fehr ist diese Bedingung erfüllt: Der Täter habe sich in seinem Bekennervideo als «Soldat des Kalifats» und Anhänger des IS bezeichnet.
- Voraussetzung ist zudem eine rechtskräftige Verurteilung.
Ein Novum wäre das jedenfalls nicht. Gemäss «Neuer Zürcher Zeitung» wurde in den vergangenen vier Jahren insgesamt drei Personen das Bürgerrecht entzogen, zwei weitere Verfahren sind hängig. Alle betreffen Personen, die terroristische Akte unterstützt oder begangen haben. (sf)