Es war eine abscheuliche Tat, wie sie die Schweiz kaum kennt. Am Samstag stach ein 15-Jähriger auf einen orthodoxen Juden (50) in Zürich mit einem Messer ein und verletzte ihn dabei lebensgefährlich.
Zwischen dem Täter und seinem Opfer gab es keinerlei persönliche Verbindung. «Jemand wurde einzig und allein wegen seiner Religionszugehörigkeit niedergestochen», so der Zürcher Sicherheitsdirektor Mario Fehr (65, parteilos) an einer kurzfristig organisierten Pressekonferenz am Montag. Man müsse daher von einer terroristischen Tat ausgehen. Zuvor war ein Bekennervideo aufgetaucht.
«Behörden stossen an ihre Grenzen»
Der mutmassliche Täter befindet sich derzeit in Untersuchungshaft, die Ermittlungen laufen. SVP-Nationalrätin Martina Bircher (39) fordert nun, dass längerer Freiheitsentzug für jugendliche Kriminelle möglich sein soll. «Mit dem aktuellen Jugendstrafrecht und den Jugendmassnahmen stossen die Behörden heute schnell an Grenzen», sagt sie gegenüber «20 Minuten». Der gesetzliche Rahmen müsse geändert werden, damit Gerichte genau bei solchen Straftaten auch strengere Urteile aussprechen können, die der Tat entsprechen.
Angestossen hatte diese Diskussion Sicherheitsdirektor Fehr. Er sagte an der Medienkonferenz, man müsse die Diskussion führen, ob die Höchststrafe für Jugendliche angehoben werden soll. Minderjährige können höchstens für vier Jahre weggesperrt werden. Da der Täter nicht einmal 16 Jahre ist, kann eine Freiheitsstrafe von maximal einem Jahr ausgesprochen werden. Diese kann aber aufgeschoben werden, indem man Täter in einer Institution unterbringt. Theoretisch kann eine solche Schutzmassnahme bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres verlängert werden, wenn weiterhin eine Gefährdungslage vorliegt.
Auch Jositsch ist für Verschärfung
Damit liegt er auf Linie mit dem Zürcher SP-Ständerats und Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch (58). Dieser hatte die Idee schon vor Jahren angeregt, bei einzelnen Delikten eine Erhöhung der Strafe einzuführen. Nach dem Messerangriff in Zürich sagt er zu Blick, dass er grundsätzlich an dieser Meinung festhalte.
Allerdings gibt er zu bedenken, dass die jüngste Tat durch ein strengeres Jugendstrafrecht wohl nicht hätte verhindert werden können. (sie)