Darum gehts
- Strafuntersuchung gegen Emix Trading wegen Maskenverkauf während Corona-Pandemie läuft weiter
- Kanton Glarus einigte sich aussergerichtlich, weitere Parteien klagen noch
- Sechs Entsiegelungsverfahren verzögerten Ermittlungen, letztes im Februar abgeschlossen
Geschlagene vier Jahre sind mittlerweile vergangen. 2021 warf der Kanton Glarus der Firma Emix Trading Betrug, Wucher und Gefährdung des Lebens vor und reichte Strafanzeige ein. Seither untersucht die Zürcher Staatsanwaltschaft, ob das Unternehmen während der Corona-Pandemie Masken zu überhöhten Preisen verkauft hat. Auch bestehen Zweifel, ob das Schutzmaterial qualitativ genügte. Die Firma hat die Anschuldigungen stets bestritten. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Die beiden Maskenmillionäre der Emix sorgten während der Pandemie für Schlagzeilen. Allein in Deutschland sollen sie einen Gewinn von 350 Millionen Franken erwirtschaftet haben. Ihren Reichtum zelebrierten die Jungunternehmer öffentlich und kauften sich Immobilien und Luxusautos. Obwohl sie das später als Fehler bezeichneten, erwarben sie noch eine 40-Meter-Yacht.
Verfahren immer wieder verzögert
Seither ist viel Zeit ins Land gegangen. Die Strafuntersuchung aber harzt weiter. Das liegt vorab an der beschuldigten Partei, wie die Zürcher Staatsanwaltschaft erstmals durchblicken lässt. Sie scheint kaum eine Gelegenheit ausgelassen zu haben, um das Verfahren weiter in die Länge zu ziehen. Dabei müssten sich Juristen der Staatsanwaltschaft jeweils durch mehrere Hundert Seiten lange Eingaben durcharbeiten, ist weiter zu hören.
So sei mehrfach vom ihnen zustehenden Recht Gebrauch gemacht worden, Dateien und Dokumente versiegeln zu lassen. Dann müssten die Ermittler jedes Mal ein Gericht anrufen, um Zugang zu den betreffenden Beweismitteln zu erhalten, führt ein Sprecher der Staatsanwaltschaft aus. «Diese Verfahren sind notorisch langwierig und blockieren oftmals den Fortgang eines Verfahrens.»
Konkret hätten in diesem Fall gleich sechs Entsiegelungsverfahren geführt werden müssen. «Das heisst konkret, dass die Staatsanwaltschaft während mehrerer Jahre auf wesentliche Beweismittel gar keinen Zugriff hatte», betont der Sprecher. Komme hinzu: Auch die «hohe Pendenzenlast der Strafverfolgungsbehörden» trage nicht zur Beschleunigung der Verfahren bei.
Letztes Entsiegelungsverfahren abgeschlossen
Inzwischen hat sich der Kanton Glarus mit Emix aussergerichtlich geeinigt. Er hat das Geld zurückerhalten, das er für die Masken bezahlt hatte. Die Untersuchung läuft dennoch weiter. Denn mittlerweile haben sich bereits weitere Parteien als Privatkläger am Strafverfahren beteiligt – etwa der Kanton Baselland, das deutsche Bundesgesundheitsministerium, das bayerische Gesundheitsministerium und das Zürcher Triemli-Spital. Nicht als Privatkläger beteiligte sich hingegen das Verteidigungsdepartement, obwohl die Armee zu den grössten Emix-Kunden zählte.
Sämtliche Privatkläger mussten bisher viel Geduld unter Beweis stellen. Nun aber könnte es mit dem Verfahren plötzlich vorwärtsgehen. Das sechste und bisher letzte Entsiegelungsverfahren habe im Februar abgeschlossen werden können, so die Zürcher Staatsanwaltschaft.
So könnte den Jungunternehmern doch noch Ungemach drohen, sollte es zu einem Schuldspruch kommen. Gemäss Strafgesetzbuch droht bei Wucher eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, bei Gewerbsmässigkeit sogar von bis zu zehn Jahren. Noch immer aber ist nicht absehbar, wann die Ermittlungen definitiv zu einem Abschluss kommen. Affaire à suivre ...