Bundesrätin Viola Amherd (60) und ihr Verteidigungsdepartement (VBS) dürfen aufatmen. Die Vorwürfe nach dem Chaos rund um Maskenbeschaffungen waren happig. Für Schrottmasken sollen Beamte komplett überhöhte Preise bezahlt haben. Sogar strafrechtliche Konsequenzen drohten.
Die Bundesanwaltschaft (BA) hatte vor zwei Jahren ein Strafverfahren gegen zwei Ex-VBS-Kader sowie gegen Unbekannt eröffnet. Es ging um den Verdacht der Bestechung, Urkundenfälschung im Amt, Amtsmissbrauch oder Begünstigung. Den Betroffenen wurde etwa zur Last gelegt, wahrheitswidrige Aussagen über Preise und Qualität verbreitet, mangelhafte Masken zu spät zurückgerufen und den Kaufpreis nicht zurückgefordert zu haben.
Vorwürfe liessen sich nicht erhärten
Auch die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats spie Gift und Galle. Sie stellte nicht nur Stückpreise von bis zu 9.90 Franken infrage. Bundesrat und VBS hätten der Armeeapotheke zudem nicht genügend Ressourcen bereitgestellt; Qualitätskontrollen seien so vernachlässigt worden. Auch sei es verpasst worden, Mängelrügen zu machen und allenfalls von Verträgen zurückzutreten.
Doch nun zeigt sich: Die Vorwürfe sind in sich zusammengefallen. Zumindest strafrechtlich werden die beiden Ex-Kader im VBS nicht belangt. Die Ermittlungen konnten keinen einzigen Verdacht erhärten. Die BA hat ihr Verfahren eingestellt. Die entsprechende Verfügung liegt Blick vor.
In dem 19-seitigen Dokument zeigt sich die Bundesanwaltschaft sehr verständnisvoll. Sie gibt zu bedenken, dass zu Beginn der Krise «Beschaffungen kaum möglich waren. Gleichzeitig stieg die Zahl der Bedürfnisträger rasant an». Die Masken-Preise seien explodiert, auf bis zu 14 Franken pro Stück. Erst ab Mitte Mai 2020 habe sich der Handel wieder normalisiert.
Alle hatten mit Qualitätsproblemen zu kämpfen
Die Ermittlungen hätten keine Hinweise erbracht, «dass die Armeeapotheke nicht die jeweils aktuellen Marktpreise für die bestellte Ware in der geforderten Menge, Art, Lieferkondition und Liefertermin bezahlt hatte». Es habe kein konkretes Fehlverhalten festgestellt werden können.
Vielmehr sei die Armeeapotheke zu Beginn der Pandemie ins kalte Wasser geworfen worden. Sie habe nicht über die nötigen Ressourcen verfügt, hält auch die BA fest. Zudem sei anfangs 2020 die Masken-Produktion weltweit auf Hochtouren gelaufen, um die riesige Nachfrage bedienen zu können. Das habe überall zu «erheblichen Qualitätsproblemen» geführt.
Rücktritt von Verträgen nicht empfohlen
Hingewiesen wird offensichtlich auf die Zuger Firma Emix, die sich während der Corona-Krise mehrfach dem Vorwurf von Wucherpreisen für Schrottmasken ausgesetzt sah. Der Firmenname ist in der Verfügung allerdings wie so vieles geschwärzt. Die Firma habe der Armeeapotheke angeboten, mangelhafte Masken zu ersetzen. Ein juristisches Kurzgutachten sei dabei zum Schluss gekommen, dass Verhandlungen zielführender seien als ein Gang vor Gericht.
Der Verdacht auf eine vorsätzliche Begünstigung habe sich dabei nicht erhärtet. Auch sei nicht ersichtlich, dass im VBS-Beschaffungsbericht vom Dezember 2020 relevante Tatsachen vorsätzlich unterschlagen oder wahrheitswidrig dargestellt seien. Gleiches gelte für den Tatverdacht der Bestechung. So seien keine Gegenleistungen im Zusammenhang mit Verträgen festgestellt worden.
Ausser Spesen nix gewesen
Der Vorwurf der Urkundenfälschung im Amt? Habe sich ebenfalls nicht erhärten lassen. Auch hätten die Ermittlungen keine Hinweise auf Amtsmissbrauch oder ungetreue Amtsführung ergeben. Sämtliche Punkte werden fallengelassen.
Die Verfahrenskosten muss nun der Steuerzahler berappen. Den beiden ehemaligen VBS-Kadern wird aber keine Entschädigung oder Genugtuung ausgerichtet. Sie seien in ihren persönlichen Verhältnissen nicht besonders schwer verletzt worden. Auch seien ihnen keine Aufwendungen oder wirtschaftliche Einbussen entstanden, begründet die Bundesanwaltschaft.