Das war eine deutliche Schlappe: Kein einziger Kanton hat am 7. März 2021 dem neuen Gesetz für eine elektronische ID zugestimmt! Satte 64,4 Prozent der Stimmenden sagten Nein zu der Vorlage.
Nun präsentierte der Bund an den Swiss Digital Days am Mittwoch in Lausanne VD seinen neuen Entwurf für einen staatlich anerkannten elektronischen Identifikationsnachweis.
Misstrauen wegen Datensicherheit
National- und Ständerat hatten das «Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste» eigentlich bereits im Herbst 2019 mit einer deutlichen Mehrheit verabschiedet. Doch es wurde das Referendum ergriffen. Der grösste Streitpunkt war damals die Rolle von Privaten bei der vorgeschlagenen E-ID-Lösung.
Gemäss dem Gesetzesentwurf wären die Bundesbehörden nämlich lediglich für die Identifizierung einer Person zuständig gewesen, ansonsten hätten sich private Unternehmen um die technische Umsetzung kümmern sollen. Die Gegner argumentierten, eine E-ID sei aber nur dann vertrauenswürdig, wenn sie staatlich sei.
Nun stemmt der Staat die E-ID
Schon am Abend nach der Abstimmung kündigte Bundesrätin Karin Keller-Sutter (58) an einer Medienkonferenz in Bern an, sich auch nach der Schlappe weiter mit dem Thema zu befassen – verschiedenste Bundesprojekte würden eine weitere Digitalisierung erfordern.
Tatsächlich tritt bei der neuen E-ID nun der Staat als Herausgeber auf und sorgt auch für den Betrieb der nötigen Vertrauensinfrastruktur. Den Nutzern solle die grösstmögliche Kontrolle über ihre Daten ermöglichst werden.
E-ID soll mühsame Schalterbesuche ablösen
«Die E-ID wird freiwillig und kostenlos sein», so Rolf Rauschenbach (50), der zuständige Informationsbeauftragte vom Bundesamt für Justiz. Wer sich mit seinem Smartphone ausweisen können möchte, der wird sich – Stand jetzt – vermutlich mittels Selfie und Foto von der physischen ID verifizieren müssen. Anschliessend werde einem die elektronische Identitätskarte direkt in eine Art digitales Portemonnaie auf dem Handy gespielt.
Mit der E-ID soll man sich vor allem online, aber auch physisch vor Ort ausweisen können. Prozesse, wie etwa das Bestellen von Strafregisterauszügen, sollen damit vereinfacht werden. Besuche am Schalter oder langes Warten auf amtliche Briefe werden damit laut dem Bund überflüssig.
Bis am 20. Oktober 2022 läuft die Vernehmlassung zum neuen Gesetz. Sofern alles glatt läuft, könnte die erste E-ID frühestens im Jahr 2025 im Einsatz sein.