Das Burkaverbot hat Verspätung. Das gab Justizministerin Karin Keller-Sutter (58) am Montag in der nationalrätlichen Fragestunde zu, wenn auch versteckt. Die Frist für die Umsetzung kann sie nicht erfüllen. Diese endet im Februar 2023 – zwei Jahre nach Annahme der Volksinitiative und so, wie es die Verfassung nun verlangt.
Am 7. März 2021 entschied das Stimmvolk mit knappen 51,2 Prozent: Niemand darf an öffentlichen Orten sein Gesicht verhüllen. Der Verfassungsartikel sieht aber Ausnahmen vor, zum Beispiel für die Gesundheit oder einheimisches Brauchtum.
Wer regelt die Ausnahmen?
Sie sind essenziell. Denn ohne diese Ausnahmen wäre vieles bedroht: von der Larve an der Fasnacht bis zur Corona-Maske. Jemand müsste sie genau regeln. Aber wer?
Wie so oft in der Schweiz sahen Kantone und Bund den jeweils anderen in der Verantwortung. So wollte Keller-Sutter nach der Abstimmung nichts von einer bundesweiten Regelung wissen und verwies an die Kantone.
Kantone wollten nicht
Die Kantone aber waren davon wenig begeistert. Auch der Vater der Initiative, SVP-Nationalrat Walter Wobmann (64), raufte sich die Haare. «Mir wäre neu, dass nur die Kantone zuständig sind. Das kann nicht sein!», regte er sich damals im Gespräch mit Blick auf. «Dann hätten wir die Initiative ja gar nicht gebraucht!»
Da die Kantone die Umsetzung nicht angehen wollten, musste Keller-Sutter dennoch ran. Im Oktober letzten Jahres schickte sie einen Entwurf in die Vernehmlassung. Das Verhüllungsverbot und auch die Ausnahmen sollen im Strafgesetzbuch geregelt werden.
Nicht wenige Ausnahmen
Der Entwurf sieht eine Busse vor, wenn man sich an öffentlich zugänglichen Orten verhüllt. Aber die Liste der Ausnahmen ist lang. Nicht gelten soll das Verbot:
- Wenn es um die Gesundheit (Corona-Maske) geht.
- Wenn es um klimatische Bedingungen (Skimaske) geht.
- Verhüllen darf man sich auch weiterhin aus Gründen der Sicherheit (Töffhelm)
- und fürs einheimische Brauchtum (Fasnachtslarve).
- In Kirchen und anderen Sakralstätten.
- Zulässig bleibt ein verdecktes Gesicht auch bei der Meinungsäusserung und Versammlungsfreiheit (Demonstrationen), «sofern die öffentliche Ordnung und Sicherheit nicht beeinträchtigt wird».
- Dasselbe gilt für künstlerische und unterhaltende Darbietungen
- und auch für Auftritte zu Werbezwecken.
Die Vernehmlassung endete im Februar. Seither hat sich in der Sache nichts mehr getan. Deshalb hat sich Wobmann in der Fragestunde nach der Umsetzung erkundigt. Die Antwort hat ihn wenig überrascht.
Verborgene Brisanz
«Die Verabschiedung der Botschaft zum Bundesgesetz über das Verbot der Verhüllung des Gesichts durch den Bundesrat ist im vierten Quartal 2022 vorgesehen», lautete die trockene Antwort des Justizdepartements.
Bis Ende Jahr will Keller-Sutter die Botschaft also ans Parlament überweisen. Das heisst auch, dass die Frist zur Umsetzung nicht mehr einzuhalten ist. Das Geschäft landet wohl erst im nächsten Frühjahr in der zuständigen Kommission.
Verzögerung stösst auf Unverständnis
«Ich bin nicht zufrieden», meint Wobmann. Dass es nicht schneller ging, stösst ihm sauer auf: «Ich verstehe nicht, warum man so lange gewartet hat. Es ist bis auf wenige Ausnahmen alles klar und der Vernehmlassungsentwurf steht schon lange. Der Bundesrat hatte ja zwei Jahre Zeit.»
Er werde das Geschäft gut beobachten. «Aber für den Moment muss man das halt hinnehmen», so Wobmann.